Knatsch um Abtreibungen Zwei SVP-Politikerinnen stellen sich gegen die eigene Partei

Von Stefan Michel

23.12.2021

SVP-Nationalrätinnen haben zwei Initiativen lanciert, die Abtreibungen erschweren sollen. Eine davon stösst auf Widerstand ihrer  Parteikolleginnen Camille Lothe und Nina Fehr Düsel.

Von Stefan Michel

23.12.2021

Die SVP will Abtreibungen erschweren. Deshalb haben die  Nationalrätinnen Yvette Estermann (LU), Andrea Geissbühler (BE) sowie ihr Partei- und Ratskollege Erich von Siebenthal (BE) und weitere Vertreter*innen von SVP, EDU und Die Mitte zwei Volksinitiativen zum Thema lanciert.

Die eine will vor jeder Abtreibung einen Tag Bedenkzeit zwischen der ärztlichen Konsultation und dem Eingriff vorschreiben. Die zweite will späte Abtreibungen verhindern. Sobald ein Kind in der Lage ist, mit medizinischer Hilfe ausserhalb des Mutterleibs zu atmen, sollen Schwangerschaftsabbrüche verboten sein, schreibt das «St. Galler Tagblatt»

SVP-Frauen gegen SVP-Frauen

Besonders das zweite Begehren ist auch innerhalb der SVP umstritten. Camille Lothe, Präsidentin der Jungen SVP, schreibt auf Twitter: «Als Frau ist es für mich unverständlich, wieso unsere Partei ein Abtreibungsverbot nach der zwölften Schwangerschaftswoche bei lebensbedrohlichen Umständen für die Mutter anstreben soll. Ich werde diese Initiative bekämpfen.»

Die Zürcher SVP-Kantonsrätin Nina Fehr Düsel pflichtet Lothe in den Kommentaren auf den Tweet bei: «Kann ich auch nicht nachvollziehen», schreibt sie da.

Und auch Michael Frauchiger, Mitglied des Kantonalzürcher SVP-Vorstands verspricht: «Und ich werde an @CamilleLotheZH's Seite stehen und ALLE Frauen unterstützen!»

Seit 2002 sind in der Schweiz Abtreibungen bis zur zwölften Schwangerschaftswoche legal. Die sogenannte Fristenregelung ist das Resultat aus einem mehrere Jahrzehnte dauernden, politischen Kampf zwischen Befürworter*innen und Gegner*innen des straflosen Schwangerschaftsabbruchs. 

Abreibungen können in der Schweiz auch nach der zwölften Schwangerschaftswoche legal sein. Im Strafgesetz steht dazu: «Der Abbruch einer Schwangerschaft ist straflos, wenn er nach ärztlichem Urteil notwendig ist, damit von der schwangeren Frau die Gefahr einer schwerwiegenden körperlichen Schädigung oder einer schweren seelischen Notlage abgewendet werden kann.» 

2017 fanden in der Schweiz 454 späte Schwangerschaftsabbrüche statt, wie die NZZ 2019 schrieb.

Beide Initiativen haben von der Bundeskanzlei die Freigabe zur Unterschriftensammlung erhalten. Bis am 21. Juni 2023 müssen je 100'000 Unterschriften beisammen sein, damit die Vorlagen vors Volk kommen.