Amtsmissbrauchs und Urkundenfälschung Zürcher Bezirksgericht verurteilt ehemaligen Staatsanwalt

fn, sda

26.3.2024 - 18:45

Ein ehemaliger Zürcher Staatsanwalt ist nun selber vorbestraft: Das Bezirksgericht hat ihn wegen eines Ausrasters bei einer Einvernahme verurteilt. 
Ein ehemaliger Zürcher Staatsanwalt ist nun selber vorbestraft: Das Bezirksgericht hat ihn wegen eines Ausrasters bei einer Einvernahme verurteilt. 
Symbolbild: Keystone

Niederlage für einen Ex-Staatsanwalt: Das Zürcher Bezirksgericht hat einen 56-jährigen Juristen am Dienstag wegen Amtsmissbrauchs und Urkundenfälschung verurteilt. Er erhielt eine bedingte Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu 90 Franken, sowie eine Busse von 400 Franken.

26.3.2024 - 18:45

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Das Zürcher Bezirksgericht hat einen ehemaligen Staatsanwalt wegen Amtsmissbrauchs und Urkundenfälschung verurteilt.
  • Der 56-jährige Jurist hat bei einer Einvernahme eine Frau in den Senkel gestellt und gedemütigt.
  • Der Beschuldigte wurde zu einer bedingte Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu 90 Franken, sowie eine Busse von 400 Franken verurteilt.

Der ehemalige Staatsanwalt war unter anderem angeklagt, weil er eine Frau bei einer Einvernahme in den Senkel gestellt und gedemütigt haben soll. Zudem soll er ein Protokoll im Nachhinein abgeändert und der Frau mit Untersuchungshaft gedroht haben.

Der Richter sagte bei der Eröffnung des Urteils, dass es sich dabei keineswegs um eine Bagatelle handle, sondern um eine schwere Straftat. Der Staatsanwalt habe sich zwar keinen persönlichen Vorteil verschaffen, aber das Verfahren «vereinfachen» wollen.

Als Beweis für die entgleiste Einvernahme diente eine Aufnahme, welche die Frau selber mit ihrem Mobiltelefon in der Handtasche erstellt hatte – allerdings heimlich. Das Gericht war aber der Ansicht, dass dieses Beweismittel trotzdem zulässig sei, weil damit ein schweres Verbrechen geklärt werden könne.

«Frau eingeschüchtert und unter Druck gesetzt»

Das Gericht folgte damit mehrheitlich den Anträgen des Staatsanwaltes. Dieser forderte für den ehemaligen Berufskollegen eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 120 Franken, dazu eine Busse von 500 Franken.

Er bezeichnete den Beschuldigten als «unprofessionell». «Er hatte sich sein Bild von dieser Frau bereits im Voraus gemacht», sagte der Staatsanwalt. Diese Voreingenommenheit und Schubladisierung ziehe sich wie ein roter Faden durch die Einvernahme. Diese «unprofessionelle Verhandlungsleitung» sei durchaus strafrechtlich relevant. Dazu komme das abgeänderte Protokoll.

Der Ex-Staatsanwalt hatte in seiner Befragung argumentiert, er sei angesichts des «Wortschwalls» seitens der Frau und ihres Anwalts nicht nachgekommen, alles richtig zu protokollieren.

Auch der Anwalt der zusammengestauchten Frau ging mit dem Ex-Staatsanwalt am Dienstag hart ins Gericht. Er habe sich selber verhalten wie ein Verbrecher, sagte der Rechtsanwalt. Der Beschuldigte habe zu den «Schwarzen Schafen» bei der Staatsanwaltschaft gehört, bei denen das immer wieder vorkomme.

Was seiner Mandantin angetan worden sei, sei «psychische Folter». Die zusammengestauchte Frau war ebenfalls am Prozess gegen den Ex-Staatsanwalt. Sie bezeichnete die Einvernahme als «demütigend».

Ein «Deeskalations-Instrument»

Der beschuldigte Jurist, der seit einem Jahr als Jurist bei Medizin-Fällen tätig ist, stritt jegliche Vorwürfe ab. Das sei keine Standpauke gewesen sondern ein «Deeskalations-Instrument». Er räumte zwar ein, dass die Einvernahme eskaliert sei. «Ich hätte abbrechen sollen. Aber nichts ist strafrechtlich relevant.»

Sein einziges Ziel sei es gewesen, die Situation des streitenden Ex-Paars vor den Feiertagen zu beruhigen. «Nicht dass man am Schluss noch ein Tötungsdelikt über Weihnachten hat.» Er habe lediglich ein Kontakt- und Rayonverbot durchsetzen wollen.

Das Paar habe sich gegenseitig mit Anzeigen eingedeckt. So sei etwa der Vorwurf im Raum gestanden, dass der Vater der gemeinsamen Tochter Nadeln in die Augen gestochen habe. Medizinisch konnte dies aber nicht bewiesen werden. Zum Zeitpunkt der Einvernahme waren acht Strafanzeigen hängig. «Das war eine absurde Konfliktsituation.»

Kindergärtler und Volltrottel

In der besagten Einvernahme bezeichnete der damalige Staatsanwalt das Paar dann unter anderem als «Kindergärtler». Sie sollten sich endlich zusammenreissen, das könne man ja keinem Kind zumuten. Im Anschluss an die Standpauke geriet sich der Staatsanwalt mit dem Anwalt der Frau in die Haare.

Dies gipfelte darin, dass der Staatsanwalt den Anwalt vor die Tür stellte – und ihm auch noch eine Ordnungsbusse aufbrummte. Der Anwalt gab später an, dass er vom Staatsanwalt als «Volltrottel» bezeichnet worden sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann noch ans Obergericht weitergezogen werden.

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