Start der Verhandlung Zürcher Altersheimleiter veruntreut Geld für Sex und Luxusleben

SDA/dor

16.8.2023 - 04:47

Mit Blick auf die einzelnen Vorgänge, die dem ehemaligen Geschäftsführer vorgeworfen wurden, erstaunt der lange Tatzeitraum, der von 2009 bis 2021 reichte. (Symbolbild)
Mit Blick auf die einzelnen Vorgänge, die dem ehemaligen Geschäftsführer vorgeworfen wurden, erstaunt der lange Tatzeitraum, der von 2009 bis 2021 reichte. (Symbolbild)
Bild: Keystone/Gaetan Bally

Der ehemalige Leiter eines Altersheims im Kanton Zürich soll bei zwei seiner Arbeitgeber insgesamt mehr als 2 Millionen Franken veruntreut haben. Am heutigen Mittwoch steht er dafür vor dem Bezirksgericht Zürich. 

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Am heutigen Mittwoch beginnt in Zürich die Verhandlung gegen den ehemaligen Leiter eines Altersheims in Wädenswil ZH. 
  • Der Angeklagte soll 12 Jahre lang bei zwei seiner  Arbeitgeber insgesamt mehr als 2 Millionen Franken veruntreut haben.
  • Mit den Geldern aus städtischen Finanzmitteln und Familienausgleichskasse finanzierte sich der Mann ein Luxusleben.
  • Er soll mit einer dreijährigen Freiheitsstrafe bestraft werden. 6 Monate davon soll er absitzen, die restlichen 30 Monate sollen bedingt aufgeschoben werden.

Der Angeklagte gab das abgezweigte Geld mit vollen Händen für private Zwecke aus. Unter anderem bezahlte er damit sexuelle Dienstleistungen und gönnte sich ein Luxusleben.Laut Anklageschrift soll der 60-jährige Schweizer sich während mehr als einem Jahrzehnt bei seinen beiden Arbeitgebern quasi nach Belieben bedient haben, häufig in Form von Bargeldbezügen oder Überweisungen aufs eigene Konto.

Dies war möglich, weil er als Geschäftsführer eines Altersheims in Wädenswil ZH sowie als Geschäftsführer einer Familienausgleichskasse im Kanton Zürich über Vollmachten und EC-Karten für die Konten der Organisationen verfügte.

12 Jahre lang Geld abgezweigt

In der Anklage wird der Tatzeitraum von 2009 bis 2021 angeben. Mit Blick auf die einzelnen Vorgänge, die dem ehemaligen Geschäftsführer vorgeworfen wurden, erstaunt dieser lange Zeitraum. So werden beispielsweise zahlreiche Bargeldbezüge an Bankomaten von jeweils über 10'000 Franken aufgelistet. Auch Bargeldbezüge in Barcelona und Rio de Janeiro erregten keinen Verdacht.

Verdacht schöpfte hingegen 2019 die Bank des Beschuldigten – sie fand die Zahlungseingänge auf seinem Konto verdächtig. Der Beschuldigte legte der Bank daraufhin von ihm gefälschte Lohnausweise vor, welche beweisen sollten, dass es sich um rechtmässige Zahlungen handelte.

Laut Anklage verwendete er das Geld, «um seinen Konsum zu finanzieren, der über seinen persönlichen finanziellen Möglichkeiten aus den legalen Einnahmequellen lag». Konkret: Er bezahlte damit sexuelle Dienstleistungen, Besuche in Saunaclubs, Kleider von Luxusmarken, teure Weine, dazu feine Häppchen aus dem Globus sowie eine Ferienwohnung in Spanien.

Im Laufe der Jahre kamen dabei stattliche Summen zustande: Um fast 2 Millionen Franken soll die Ausgleichskasse geschädigt worden sein. Weitere rund 200'000 Franken zog er von Konten des Altersheims ab.

Urteilsvorschlag liegt vor

Am heutigen Mittwoch muss der Beschuldigte vor dem Bezirksgericht Zürich erscheinen. Die Verhandlung findet im abgekürzten Verfahren statt. Ein solches Verfahren ist möglich, wenn der Beschuldigte in den wesentlichen Punkten geständig ist. Zudem müssen allfällige Zivilforderungen anerkennt werden, in diesem Fall also die Forderungen von rund 2,2 Millionen Franken der früheren Arbeitgeber.

Die Staatsanwaltschaft legt im abgekürzten Verfahren einen Urteilsvorschlag vor, den der Beschuldigte akzeptiert. Der Urteilsvorschlag wird dann in der Gerichtsverhandlung bestätigt.

Der frühere Altersheimleiter soll wegen jeweils mehrfach begangener Veruntreuung, Urkundenfälschung und ungetreuer Geschäftsbesorgung mit Bereicherungsabsicht mit einer dreijährigen Freiheitsstrafe bestraft werden. 6 Monate davon soll er absitzen, die restlichen 30 Monate sollen bedingt aufgeschoben werden. Die Probezeit beträgt drei Jahre. Hinzu kommen Verfahrenskosten in der Höhe von rund 24'000 Franken.

SDA/dor