Kontrolle bei VerdachtWer die Quarantäne bricht, bekommt Besuch von der Polizei
Von Lukas Meyer
4.6.2021
Trotz Quarantäne-Pflicht sind im Wallis zahlreiche Personen ausgegangen – ohne Konsequenzen. Die Kontrollen funktionieren laut BAG aber gut, und wenn nötig, schaut die Polizei nach dem Rechten.
Von Lukas Meyer
04.06.2021, 00:00
04.06.2021, 07:33
Lukas Meyer
Das Contact-Tracing bleibe weiterhin sehr wichtig – insbesondere die Einhaltung der Quarantäne-Pflicht, hiess es am Point de Presse des Bundesamts für Gesundheit (BAG) am vergangenen Freitag. Momentan befinden sich aufgrund der Kontakt-Rückverfolgung 6619 Menschen in Isolation und 10'867 Menschen in Quarantäne. Zusätzlich sind 3652 Personen in Quarantäne, die aus einem Risikoland heimgekehrt sind.
In Isolation muss, wer positiv auf das Coronavirus getestet wird. In Quarantäne müssen Personen, bei denen ein Verdacht auf eine Infektion besteht, etwa nach einem Kontakt mit einer erkrankten Person oder gegebenenfalls bei der Einreise aus dem Ausland. Die Liste der Risikoländer wird vom BAG laufend aktualisiert, diese Woche wurden etwa einige Feriendestinationen wie Italien, Kroatien oder die Türkei ganz von der Liste gestrichen.
Die Kontrolle von Quarantäne und Isolation ist nicht ganz einfach, und nicht alle bleiben zu Hause. Wie der «Blick» berichtet, registrierten sich im vergangenen Oktober im Wallis rund 100 Personen in öffentlichen Einrichtungen wie Restaurants, die eigentlich in Quarantäne oder Isolation sein sollten. Die Behörden hatten Kenntnis davon, gingen aber nicht dagegen vor. Es habe eine Rechtsgrundlage gefehlt, um die Informationen zu verwenden. Zudem wolle man «diese Art von Kontrolle weder in der Schweiz noch im Wallis», sagte die damals zuständige Staatsrätin Esther Waeber-Kalbermatten der Zeitung.
Das BAG wollte den Fall auf Anfrage von «blue News» nicht beurteilen: «Die Umsetzung des Contact-Tracings liegt bei den Kantonen», heisst es lediglich.
«Anordnung wird nötigenfalls polizeilich durchgesetzt»
Im Kanton Zürich ist kein ähnlicher Fall wie im Wallis bekannt. «Unser Ansatz basiert auf dem Vertrauen in die Bürger*innen, sich an die Massnahmen zu halten», teilt die Gesundheitsdirektion mit. Kontrollen würden nur gemacht, wenn eine Meldung erstattet wird oder oder wenn bei einem Gespräch mit dem Contact-Tracing Hintergrundgeräusche wahrgenommen werden, die in einer Isolation oder Quarantäne nicht gehört werden sollten, wie zum Beispiel die Ansagen im ÖV. Auch wenn kein Kontakt zu einer Person hergestellt werden kann, schaue die Polizei vor Ort vorbei.
In der letzten Woche wurden in Zürich 119 Kontrollen durchgeführt, seit dem 1. August 2020 waren es 6911, die Angaben werden online laufend aktualisiert. «Verstösse sind in homöopathischer Dosierung», sagt die Gesundheitsdirektion. Der Umgang mit den Regeln werde auch nicht lockerer, die Bevölkerung sei im Gegenteil eher noch konsequenter.
Im Kanton Bern sind einige wenige Fälle bekannt, teilt die Gesundheitsdirektion auf Anfrage von «blue News» mit. «Falls die angeordnete Quarantäne nicht ordnungsgemäss eingehalten wird, wird die Anordnung nötigenfalls polizeilich durchgesetzt.»
Die Einhaltung der Quarantäne könne nicht vor Ort und damit nicht verlässlich kontrolliert werden. «Bei entsprechendem Verdacht oder bei Hinweisen geht das Contact-Tracing dem nach», heisst es weiter, wenn nötig werde die Anordnung durchgesetzt. Eine Statistik über die Verstösse gegen die Quarantäne wird nicht geführt. Dass damit lockerer umgegangen werde in letzter Zeit, stelle man nicht fest.
Das Contact-Tracing wird laut dem BAG in den Kantonen weiterhin konsequent umgesetzt: «Aufgrund der Daten, die uns von den Kantonen zu Isolation und Quarantäne gemeldet werden, gehen wir davon aus, dass die Kontrollen ausreichend gut funktionieren», teilt es mit.
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Die Walliser Behörden waren durch einen Abgleich mit Daten der App Socialpass auf die Quarantäne-Sünder aufmerksam geworden. Der Eidgenössische Datenschützer hat diese bereits ins Visier genommen, wie die französischsprachige Ausgabe des «Blick» berichtete. Er kritisiert, dass die Betreiber der App den Gesundheitsbehörden der Kantone Waadt und Wallis direkten Zugriff auf ihre Datenbank gewährt und gezielte Suchmöglichkeiten zur Verfügung gestellt hatten. Dies verstosse gegen den Grundsatz der Verhältnismässigkeit.
Gar von einem Chaos beim Contact-Tracing spricht «Watson». So fehle in der Schweiz eine sichere Plattform für die Speicherung von Kontaktdaten, die in diesem Rahmen erhoben werden. Check-in-Apps seien aus Sicht des Datenschutzes heikel, gerade wenn mit zentralisierten Datenbanken gearbeitet werde. Weil der Bund keine sichere Lösung zur Verfügung stelle, müssten die Kantone entweder eigene Plattformen betreiben oder auf Lösungen aus der Privatwirtschaft vertrauen.