Kooperation mit EU nötig Was passiert jetzt mit dem Covid-Zertifikat?

Von Lukas Meyer

28.5.2021

Auch Deutschland entwickelt einen digitalen Impfpass, über den die Verantwortlichen am Donnerstag informiert haben.
Auch Deutschland entwickelt einen digitalen Impfpass, über den die Verantwortlichen am Donnerstag informiert haben.
Bild: KEYSTONE

Die Kooperation mit der EU ist beim Covid-Zertifikat unumgänglich. Wird das ohne Probleme möglich sein, nachdem der Bundesrat die Verhandlungen über das Rahmenabkommen abgebrochen hat?

Von Lukas Meyer

Der Entscheid des Bundesrates, die Verhandlungen zum Rahmenabkommen mit der EU abzubrechen, hat weitreichende Konsequenzen in vielen Bereichen. Auch das Covid-Zertifikat könnte betroffen sein, das ab Ende Juni nicht nur in der Schweiz zum Einsatz kommen, sondern auch internationale Reisen ermöglichen soll.

Doch ein Gesundheitsabkommen gibt es nicht zwischen der Schweiz und der EU. So konnte die Schweiz etwa mit ihrer Corona-App nicht mitmachen beim EU-System und landete auf der Länder-Liste, in die Impfstoff-Lieferungen aus der EU gemeldet werden müssen. Doch am EU-Impfpass sollte sich die Schweiz eigentlich beteiligen können – zumindest war das der Plan.

Überlegt es sich die EU nochmals?

Das könnte man sich in Brüssel nun nochmals überlegen, schreibt der «Tages-Anzeiger». Die technischen Vorbereitungen seien zwar auf gutem Weg, doch schon die Koordination unter den EU-Mitgliedsstaaten sei sehr kompliziert, auch ohne Einbezug von Drittländern wie der Schweiz. Das Projekt könnte am Datenschutz scheitern oder an einer weiteren Äquivalenzerklärung, die nötig wäre, weil das Freizügigkeitsabkommen nicht mit der Unionsbürgerrichtlinie übereinstimmt.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) verweist an das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT), das die technische Umsetzung des Covid-Zertifikats erarbeitet. Dieses teilt auf Anfrage von «blue News» mit: «Die Arbeiten am Covid-Zertifikat sind auf Kurs.» Derzeit würden die prozessualen Anforderungen für die Umsetzung mit den Kantonen und weiteren Anspruchsgruppen abgeglichen und implementiert, damit das Zertifikat ab dem 7. Juni schrittweise eingeführt werden könne. Für Fragen bezüglich der internationalen Kompatibilität und dem Verhältnis zur EU verweist das BIT an das BAG.

Patrick Mathys von ebendiesem BAG sagte am Point de Presse am Freitag, bezüglich Covid-Zertifikat müsse man sich bis nächste Woche gedulden. Auf die Nachfrage einer Journalistin, ob sich der Abbruch der Verhandlungen zum Rahmenabkommen darauf auswirken werde, antwortete er: «Wir haben keine konkreten Hinweise darauf, dass die EU uns beim Covid-Zertifikat benachteiligen würde.»