Abstimmung am 15. Mai Darum geht es bei der «Lex Netflix»

gbi/SDA

21.3.2022

Streaming läuft dem guten alten Fernsehen allmählich den Rang ab. (Symbolbild)
Streaming läuft dem guten alten Fernsehen allmählich den Rang ab. (Symbolbild)
Bild: DPA

Ta-dam – der typische Netflix-Sound erklingt in immer mehr Schweizer Stuben. Sollen die Streaminganbieter auch einen Beitrag an die hiesige Filmbranche leisten müssen? Darüber entscheidet am 15. Mai das Volk.

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Gezielt die Lieblingsserie abrufen statt durchs TV-Programm zappen: Streaminganbieter wie Netflix, Amazon und Disney haben Schweizer Fernsehabende innert weniger Jahre komplett umgekrempelt.

Nun will der Bundesrat auch das Filmgesetz an die veränderten Sehgewohnheiten anpassen. Doch die sogenannte «Lex Netflix» stösst auf Widerstand, weshalb am 15. Mai das Stimmvolk entscheiden muss.

Worum geht es?

Die Gesetzesänderung wird gemeinhin «Lex Netflix» genannt. Sie sieht vor, dass neu auch internationale Streaminganbieter 4 Prozent ihres in der Schweiz generierten Umsatzes in das hiesige Filmschaffen investieren müssen.

Ausserdem sollen Streamingdienste verpflichtet werden, dass mindestens 30 Prozent ihrer Serien oder Filme in Europa produziert worden sind. Und: Ausländische Fernsehsender mit Schweizer Werbefenstern werden ebenfalls einen Beitrag an die Vielfalt des Filmangebots leisten müssen.

Um wie viel Geld geht es?

Diese zusätzlichen Beiträge sollen der hiesigen Filmbranche rund 18 Millionen Franken pro Jahr bescheren, schätzt der Bund. Andere Schätzungen gehen von bis zu 30 Millionen aus.

Was sagen die Gegner*innen?

Die Jungparteien von FDP, SVP und GLP haben gegen die geplante Gesetzesänderung erfolgreich das Referendum ergriffen. Sie kritisieren, dass für Streaminganbieter eine «Sondersteuer» geschaffen werde, die am Ende zu höheren Abopreisen führen dürfte. Die Schweizer Filmbranche bereits heute ausreichend subventioniert. Und: Dass künftig 30 Prozent des Serien- und Filmangebots europäische Produktionen sein müssten, komme einer «sinnlosen Quote» gleich, die nichts mit dem Geschmack der Zuschauer*innen zu tun habe.

Unterstützt werden die Jungparteien von Organisationen wie dem Schweizerischen Konsumentenforum oder Telesuisse, einem Verbund privater regionaler TV-Sender.

Was sagen die Befürworter*innen?

Mit der «Lex Netflix» sollen Schweizer und ausländische Fernsehsender und Streamingdienste rechtlich gleichgestellt werden, argumentiert der Bundesrat. Eine Investitionspflicht von 4 Prozent des Umsatzes gilt bereits heute für private Schweizer Fernsehsender. «Es geht um gleich lange Spiesse für alle», sagt der als Kulturminister zuständige Bundesrat Alain Berset. Mit den zusätzlichen Mitteln könne das Schweizer Filmschaffen gefördert werden, was auch Arbeitsplätze sichere. Und: In anderen Ländern seien bereits ähnliche Regelungen in Kraft.

Auch Cinésuisse, der Dachverband der Schweizerischen Film- und Audiovisionsbranche, befürwortet das neue Filmgesetz.

«Lex Netflix»: Die Argumente des Bundesrats

«Lex Netflix»: Die Argumente des Bundesrats

Mit der sogenannten «Lex Netflix» sollen in- und ausländische Fernsehsender und Streamingdienste rechtlich gleichgestellt werden. Kulturminister Alain Berset hat am Dienstag vor den Medien in Bern die Argumente für die Annahme des geänderten Filmgesetzes präsentiert.

08.03.2022

Was sagen die Parteien?

Ein Ja zum Filmgesetz empfehlen Grüne, SP, Mitte und GLP. Nein sagt die FPD. Die SVP hat noch keine Parole gefasst.

Ist die «Lex Netflix» ein Schweizer Sonderweg?

Nein. In der EU müssen europäische Produktionen bei Netflix und Co. schon heute einen Anteil von mindestens 30 Prozent ausmachen. Das sieht eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2018 vor. 

Auch bezüglich Umsatzabgaben kennen einige EU-Länder bereits heute fixe Regelungen. So müssen Streamingdienste in Frankreich seit 2021 mindestens 25 Prozent ihres Jahresnettoumsatzes in europäische und französische Produktionen investieren. In Italien liegt diese Investitionspflicht bei 20 Prozent.