Etikettenschwindel Walliser Weinhändler soll Millionen ergaunert haben

Sven Ziegler

14.8.2024

Walliser Wein soll es sein – aber war es das wirklich? (Symbolbild)
Walliser Wein soll es sein – aber war es das wirklich? (Symbolbild)
Finn Winkler/dpa

Ein Walliser Weinhändler soll mit Etikettenschwindel jahrelang Millionen eingenommen haben. Nun ist er angeklagt. Seine Porsches und Ferraris sind beschlagnahmt worden.

Sven Ziegler

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  • Ein Walliser Weinhändler soll hunderttausende Liter Wein als AOC Valais verkauft haben.
  • Der Wein stammte dabei aber nicht oder nur teilweise aus dem Wallis.
  • Die Ermittlungen führten zur Beschlagnahmung von Luxusgütern und Immobilien im Wert von mehreren Millionen.

Ein Weinhändler aus Sitten steht im Verdacht, über mehrere Jahre hinweg Hunderttausende Liter Wein fälschlicherweise als AOC Valais verkauft zu haben. Diese Praxis brachte ihm mutmasslich Millionen von Franken ein, wie der «Walliser Bote» berichtet.

Die Walliser Staatsanwaltschaft hat jetzt umfassende Anklage wegen Betrugs, Urkundenfälschung und Warenfälschung gegen ihn erhoben. Demnach soll der Händler Wein aus dem Ausland und anderen Teilen der Schweiz bezogen und dann als Walliser Wein deklariert haben, unterstützt durch gefälschte Rechnungen und Buchungen. Der Händler soll den Wein teils mit echtem Walliser Wein gemischt haben, teilweise sei er unverdünnt als Wein aus dem Ausland verkauft worden. 

Insgesamt sollen 315'000 Liter falsch etikettierter Wein verkauft worden sein. Das betrügerische System, das von 2009 bis 2016 betrieben worden sein soll, brachte laut Staatsanwaltschaft Erlöse von insgesamt mindestens 11,8 Millionen Franken und einen Gewinn von rund 2,5 Millionen Franken ein.

Porsches und Ferraris beschlagnahmt

Die Ermittlungen führten zur Beschlagnahmung von Luxusgütern und Immobilien im Wert von mehreren Millionen. Dabei wurden laut dem «Boten» 13 Luxusfahrzeuge, darunter Ferraris, Porsches und Aston Martins, sowie 15 Bankkonten und 13 Immobilien bis zur Verhandlung eingefroren.

Die Verhandlung ist für Ende August angesetzt. Es gilt die Unschuldsvermutung.