Basler Grosser Rat erteilt Begnadigung Verurteilter Straftäter erhält zweite Chance

Lea Oetiker

22.9.2024

Das Basler Parlament hat in der ersten Septemberwoche einen Straftäter teilweise begnadigt.
Das Basler Parlament hat in der ersten Septemberwoche einen Straftäter teilweise begnadigt.
sda

Der Basler Grosse Rat hat einen 35-jährigen Straftäter teilweise begnadigt. Die Begnadigungskommission empfahl die Umwandlung in eine teilbedingte Strafe mit elektronischer Überwachung.

Lea Oetiker

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Im September 2019 wurde ein Mann zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt.
  • Nun wurde er begnadigt.
  • In der ersten Septembersitzung hiess der Basler Grosse Rat ein Gesuch der Begnadigungskommission mit grossem Mehr gut und wandelte damit die Strafe eines verurteilten Straftäters um.

Im September 2019 wurde ein heute 35-jähriger Mann zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt. Der Mann beging eine Vielzahl verschiedener Straftaten. Unter anderem soll er einen missglückten Überfall auf eine Interdiscount-Filiale in Basel geplant haben und auch an Kupferdiebstählen zum  Nachteil der SBB beteiligt gewesen sein.

Doch nun wurde er begnadigt. In der ersten Septembersitzung hiess der Basler Grosse Rat ein Gesuch der Begnadigungskommission mit grossem Mehr gut und wandelte damit die Strafe eines verurteilten Straftäters um. 

Die Strafanstalt darf er verlassen und der unbedingten Teil seiner Strafe mit der elektronischen Überwachung verbüssen. Somit kann er seiner Arbeit nachgehen. Diese sind über seine komplette Situation aufgeklärt worden.

«Er hat in der ganzen Zeit seit seiner Verurteilung gearbeitet und grosse Summen seiner Schulden getilgt», so die Präsidentin der Begnadigungskommission Edibe Gölgeli (SP) im Grossen Rat. «Zudem hat er den Abstinenznachweis erbracht und seinen Führerschein zurückerlangt und wurde nicht mehr straffällig», heisst es weiter. Und: «Er ging die Extrameile» weshalb man die Umwandlung in eine teilbedingte Strafe unterstütze, führt Gölgeli aus.

Kommission unterstützt ein Gesuch selten

Auf Nachfrage von «20 Minuten» kommt es sehr selten vor, dass die Begnadigungskommission ein solches Gesuch unterstützt. Aus Datenschutzgründen sind die Geschäfte der Kommission nicht öffentlich einsehbar, eine Statistik über die Tätigkeiten gibt es ebenfalls nicht. 

«Wir sind kein Gericht, sondern eine politische Instanz. Die Fälle müssen wir aber auf einer rein sachlichen Ebene entscheiden» sagt sie weiter. «Reue und Einsicht sind eine Prämisse für eine Begnadigungsbewilligung. Es gibt sieben spezielle Gründe, die eine Begnadigung ermöglichen könne. Es gilt Gnade vor Recht.»

Das kantonale Begnadigungsgesetz bildet die Grundlage für das Gnadenverfahren. Anträge auf Begnadigung müssen beim Präsidium des Grossen Rats eingereicht werden, das formell zulässige Gesuche an die zuständige Kommission weiterleitet.

Die Vorsitzende der Begnadigungskommission holt zunächst eine Stellungnahme der urteilenden Behörde ein und erarbeitet einen Vorschlag für die Kommission, falls sie das Gesuch unterstützt.

Die Kommission kann dann über eine Begnadigung oder Strafumwandlung entscheiden, wobei der Grosse Rat diesen Beschluss noch genehmigen muss. Als höchste Instanz in Begnadigungsfragen fungiert stets der Grosse Rat, selbst wenn die Regierung ein Gnadengesuch einreicht. Wichtig ist aber: Die Exekutive nicht eigenständig Personen von einer Strafe befreien kann.

Gleich läuft es auf Bundesebene. Wenn es um Urteile von Bundesbehörden geht, ist die Bundesversammlung für Begnadigungsanträge des Bundesrats zuständig. Anders als in den USA, wo der Präsident oder die Präsidentin eigenmächtig Personen zwar nicht von Schuld, aber von ihrer Strafe befreien kann.