Über vier Jahre HaftZürcher Obergericht kritisiert «milde Strafe» für Vergewaltiger
ai-scrape
11.11.2024 - 10:37
Ein Familienvater wurde wegen Vergewaltigung eines Mädchens verurteilt. Das Obergericht hätte die Strafe der Vorinstanz fast verdoppelt, wenn es die Möglichkeit gehabt hätte.
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11.11.2024, 10:37
11.11.2024, 10:42
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Ein Familienvater wurde vom Bezirksgericht Winterthur zu 51 Monaten Haft verurteilt.
Er soll zwischen 2011 und 2015 ein Nachbarsmädchen vergewaltigt haben.
Das Zürcher Obergericht zweifelt am Urteil und hätte eine längere Strafe verhängt.
Ein Familienvater wurde vom Bezirksgericht Winterthur wegen Vergewaltigung eines Mädchens zu einer Freiheitsstrafe von 51 Monaten verurteilt. Die Staatsanwaltschaft akzeptierte dieses Urteil, doch das Zürcher Obergericht äusserte deutliche Kritik an der Höhe der Strafe, schreibt der «Landbote».
Der Beschuldigte stand kürzlich vor dem Oberrichter. Die Vorfälle sollen zwischen den Jahren 2011 und 2015 stattgefunden haben. Das Mädchen war damals 12 beziehungsweise nicht ganz 16 Jahre alt. Der Beschuldigte war ein Nachbar des Mädchens.
Laut der Anklageschrift soll es zu sexuellen Handlungen in der Wohnung des Mannes, im Keller und in dessen Schrebergarten gekommen sein. Der erste Übergriff spielte sich folgendermassen ab: Der Beschuldigte kontaktierte das Mädchen per Handynachricht. Er soll sie aufgefordert haben, in seine Wohnung zu kommen.
Dort habe der damals 35-Jährige das Mädchen nackt in der Badewanne erwartet. Das Mädchen weigerte sich zu ihm in die Badewanne zu steigen. Daraufhin soll der Mann aus der Badewanne gestiegen sein und habe sie nackt umarmt. Dabei habe sie seinen erigierten Penis an ihrem Körper gespürt.
Neben weiteren sexuellen Handlungen soll das schwerste Delikt, das dem Mann vorgeworfen wird, eine Vergewaltigung und eine versuchte Vergewaltigung sein.
Anzeige folgte erst Jahre später
Das Mädchen, das mittlerweile 19 Jahre alt ist, zeigte den mutmasslichen Täter erst im Jahr 2021 an. Zu diesem Zeitpunkt sei die junge Frau in psychiatrischer Behandlung gewesen. Erst in der Therapie sei ihr so richtig klargeworden, was passiert sei, sagt sie an der erstinstanzlichen Verhandlung.
Der Mann stritt jegliche Vorwürfe ab und sagte, dass das Nachbarsmädchen zwar mit seinem Sohn befreundet war, er selber sei aber kein einziges Mal mit ihr allein gewesen.
Erst im Sommer 2018 habe sich ein Gespräch zwischen dem Opfer und dem Mann ergeben. Die jetzt 19-Jährige und der Mann hätten zu diesem Zeitpunkt auch die Handynummer ausgetauscht. Auf ihren Wunsch habe er ihr Zigaretten gebracht und Geld geliehen. «Wir sind uns dann nähergekommen», sagt der Beschuldigte. «Wir haben uns bei zwei Gelegenheiten geküsst», erklärt er. Und: «Sex hatten wir keinen.» Vor dem Sommer 2018 will der Beschuldigte nie mit dem Mädchen telefonisch in Kontakt getreten sein.
Die Verteidigerin bestreitet, dass die Nachrichten von ihrem Mandanten stammen
Gegen diese Aussage spricht ein Chatverlauf ab 2015. Der Mann schrieb unter einem Pseudonym. Die beiden sollen sich im Chatverlauf unterhalten haben. «Keller? Nur um dich zu sehen» oder «Mein Herz» habe er unter anderem geschrieben. Die Verteidigerin bestritt aber in ihrem Plädoyer, dass die Nachrichten von ihrem Mandanten stammen. Man habe bei der Auswertung seines Handys die Nachrichten nicht gefunden.
Die Verteidigerin stellte die Glaubwürdigkeit der Aussagen der Privatklägerin in Frage. Sie argumentierte, dass die Klägerin bei den Befragungen nur wenig von sich aus erzählt habe und stereotype, lebensferne Antworten gegeben habe. Zudem habe sie bei einer zweiten Befragung mehrfach neue Angaben hinzugefügt. Die Verteidigerin forderte daher für ihren Mandanten einen Freispruch nach dem Prinzip «im Zweifel für den Angeklagten».
Das Obergericht zweifelt die härte des Urteils an
Das Obergericht hätte eine wesentlich höhere Strafe verhängt, wenn es die Möglichkeit dazu gehabt hätte. Die Richter empfanden die verhängte Strafe als «zu mild» und hätten sie nahezu verdoppelt. Diese Diskrepanz zwischen den Gerichten zeigt die unterschiedlichen Ansichten über die Angemessenheit der Strafe in diesem Fall.
Die Entscheidung des Bezirksgerichts wurde von der Staatsanwaltschaft akzeptiert, was bedeutet, dass sie keine Berufung gegen das Urteil einlegte. Dennoch bleibt die Kritik des Obergerichts bestehen, was auf mögliche zukünftige Diskussionen über die Angemessenheit von Strafen in ähnlichen Fällen hinweist.
Dieser Artikel wurde mithilfe von künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Sämtliche von KI übernommene Inhalte werden durch die Redaktion verifiziert.