SicherheitsrisikoÜberwachungskameras der Armee lassen sich leicht hacken
uri
23.1.2023
Die Videoüberwachung bei Einrichtungen des Schweizer Militärs soll die Sicherheit erhöhen. Allerdings sind viele der hier installierten Kameras nicht zuverlässig vor Hacker-Angriffen geschützt.
uri
23.01.2023, 10:00
uri
Kameras, die militärische Anlagen, Waffenplätze, Logistikzentren oder Verwaltungsgebäude der Schweizer Armee überwachen, befinden sich mitunter auf einem veralteten technischen Stand und sind deshalb ungenügend vor Hacker-Angriffen geschützt.
Ebenfalls werden Vorschriften zum Datenschutz bei den Überwachungssystemen nicht immer eingehalten. Das ist das Ergebnis eines internen Untersuchungsberichts des Verteidigungsdepartements (VBS), über den das SRF berichtet.
Gesamtübersicht zu Kameras fehlt
Gemäss dem Prüfbericht der internen Revision des VBS im Auftrag von Verteidigungsministerin Viola Amherd, wurden die Videoüberwachungssysteme stichprobenartig darauf überprüft, ob sie vor Cyberattacken geschützt seien.
Der Bericht kommt laut SRF dabei zu dem Schluss, dass die Armee die IT-Sicherheit vernachlässige. Entsprechende IT-Sicherheitsdokumente würden mehrheitlich «nicht oder nur in ungenügend dokumentiertem Umfang» vorliegen. Zudem sei nicht einmal klar, wie viele der entsprechenden Kameras überhaupt in Betrieb seien, denn hierzu fehle eine Gesamtübersicht.
Ebenfalls wurden im Bericht die Zustände beim Datenschutz bemängelt. So sei bei vielen der Standorte etwa nicht geklärt, lange sensibles Bildmaterial aufbewahrt werden müsse oder wer es bearbeiten dürfe.
Es existiert lediglich ein Musterreglement
Als Gründe für die Schwachstellen nennt der Bericht gemäss SRF, dass die eingesetzten Überwachungsmittel «nicht an allen Standorten regelmässig auf öffentlich bekannte Schwachstellen hin überprüft und mittels Software-Updates aktualisiert» werden.
Zudem existiere lediglich ein Musterreglement für die Videoüberwachung. «Ein allgemein formuliertes Reglement für die Videoüberwachung ist aus datenschutz- und informationsschutzrechtlicher Sicht nicht ausreichend», hält der Bericht weiter fest.
Um die Probleme abzustellen, empfiehlt die interne Revision des VBS, dass jeder Standort die Verantwortlichkeiten im Bereich Datenschutz klären und dafür sorgen müsse, dass Minimal-Anforderungen an die IT-Sicherheit eingehalten werden. Zudem solle ein Inventar aller Videoüberwachungsanlagen erstellt werden.