Tödlicher Unfall in Lütisburg Station SG Traktorfahrer klaut E-Bikerin den Vortritt – verurteilt

dmu

9.7.2024

Der tödliche Unfall ereignete sich im Mai 2023 in Lütisburg Station SG auf der Langenrainstrasse, Höhe Kreuzung Grämigerstrasse.
Der tödliche Unfall ereignete sich im Mai 2023 in Lütisburg Station SG auf der Langenrainstrasse, Höhe Kreuzung Grämigerstrasse.
Kantonspolizei St. Gallen

Bei einem Unfall in Lütisburg Station SG kam im Mai 2023 eine 51-jährige Frau ums Leben. Sie wurde auf ihrem E-Bike von einem Traktor erfasst. Der Traktorfahrer ist nun verurteilt worden.

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  • Ein 35-jähriger Mann ist von der Staatsanwaltschaft St. Gallen wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden.
  • Er habe bei einem Unfall im Mai 2023 in Lütisburg Station SG den Vortritt einer E-Bikerin missachtet.
  • Die 51-Jährige verstarb noch am Unfallort.

In Lütisburg Station SG ereignete sich im Mai 2023 ein tödlicher Unfall. Ein 35-jähriger Mann erfasste mit seinem Traktor eine E-Bikerin. Die 51-Jährige wurde dabei so schwer verletzt, dass sie noch an der Unfallstelle verstarb.

Nun ist der Traktorfahrer wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Das geht aus einem Strafbefehl hervor, über den «20 Minuten» berichtet. 

Demnach habe der Mann an einer Kreuzung den Vortritt der E-Bikerin missachtet. Der Traktorfahrer sei mit 30 km/h unterwegs gewesen und, ohne anzuhalten, rechts eingebogen.

Kollision trotz Vollbremsung

Gemäss Staatsanwaltschaft habe der 35-Jährige die von links kommende Frau zwar bemerkt, sich aber keinen genügenden Überblick über die Verkehrssituation verschafft.

Die E-Bikerin prallte trotz Vollbremsung gegen die Flanke des hinteren linken Rades des einbiegenden Traktors. «Selbst wenn die 51-Jährige dem Beschuldigten ein Handzeichen gegeben hätte, dass sie ihm den Vortritt gewähren würde, durfte der Beschuldigte nicht darauf vertrauen», schreibt die Staatsanwaltschaft im Strafbefehl.

Aufgrund des Kräfteungleichgewichts zwischen einem Traktor und einem E-Bike hätte er der 51-Jährigen den Vortritt lassen müssen. Zudem habe der Fahrer auch pflichtwidrig unvorsichtig gehandelt, indem er, ohne zweiten Kontrollblick nach links und ohne anzuhalten, rechts einbog.

Zu bedingter Freiheitsstrafe und Busse verurteilt

Ende Juni wurde der Traktorfahrer wegen fahrlässiger Tötung, des Führens eines nicht betriebssicheren Fahrzeugs sowie des Fahrens ohne Fahrzeugausweis oder Kontrollschilder schuldig gesprochen. Die St. Galler Staatsanwaltschaft verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten.

Zudem muss er eine Busse von 800 Franken und Gebühren, Auslagen und Anwaltskosten von rund 15'870 Franken bezahlen. Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig.