«Ich hatte nicht vor, Auto zu fahren» Thurgauer trinkt bei sich zu Hause – Fahrausweis weg

klm

31.1.2024

Im Thurgau wurde einem Mann der Führerausweis entzogen – obwohl er gar nicht hinter dem Steuer sass. Im Bild: Alkoholtest durch die Kantonspolizei Wallis. (Symbolbild)
Im Thurgau wurde einem Mann der Führerausweis entzogen – obwohl er gar nicht hinter dem Steuer sass. Im Bild: Alkoholtest durch die Kantonspolizei Wallis. (Symbolbild)
Keystone

Weil ein Mann bei sich zu Hause betrunken war, musste er seinen Fahrausweis abgeben. Der 38-Jährige versteht die Welt nicht mehr. Denn: «Ich trinke selten Alkohol.» 

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  • Ein Thurgauer feierte wegen der Geburt seines Babys bei sich zu Hause und trank dabei auch Alkohol.
  • Nachdem Polizisten wegen einer Lärmklage bei ihm vor der Tür standen, machten sie einen Alkoholtest. 
  • Das Resultat: Wegen eines hohen Wertes wurde ihm der Ausweis entzogen. 
  • Sein hoher Alkoholwert habe auf Suchtverhalten hingewiesen, erklärt das Verkehrsamt.

Ein Thurgauer hatte eigentlich Grund zum Feiern. Mit einem Freund stiess er im vergangenen September auf die Geburt seines Kindes an. Der Abend endete für den Thurgauer aber in Frust, Rechnungen – und dem Ausweisentzug.

Wie A. Ö.* «20 Minuten» erzählt, habe er an dem Abend auch Alkohol getrunken. Die beiden Freunde hörten dazu laute Musik. Um 22 Uhr stand dann die Polizei wegen des Verdachts auf Ruhestörung vor der Tür. Nach einem kurzen Gespräch habe die Polizei einen Alkoholtest verlangt. Ö. willigte ein. Das Resultat: über 2 Promille. 

Die beiden Männer drehten die Musik runter und die Beamt*innen verabschiedeten sich. Für den 38-Jährigen sei das Thema damit vom Tisch gewesen. 

Thurgauer trinke nur selten Alkohol

Beim Gang zum Briefkasten wenige Tage später kam dann die böse Überraschung: Ö. muss seinen Fahrausweis abgeben. «Ich bin weder Auto gefahren, noch hatte ich es vor. Seit 19 Jahren hatte ich noch nie einen Unfall, höchstens mal eine Parkbusse», so der Thurgauer. Ausserdem versichert er: «Ich trinke selten Alkohol, wenn dann mal ein Bier am Wochenende oder bei Spezialbesuch.»

Das Gericht sieht das augenscheinlich anders. «In deinem Fall sind die Richter davon ausgegangen, dass bei den von der Polizei festgestellten Alkoholwerten eine gewisse Alkoholgewöhnung und damit möglicherweise die Fahreignung ausschliessende Sucht gegeben sein könnte», erklärt der Anwalt des 38-Jährigen zu «20 Minuten». 

Für Ö. sei das Urteil absolut unverständlich. «Ich bin doch kein Alkoholiker, ich trinke weit weniger Alkohol als der Durchschnitt», so der Thurgauer. «Ausserdem hat meine Mutter einen Leistenbruch, sie ist darauf angewiesen, dass jemand sie ins Krankenhaus und zu ihren Terminen fährt.»

Teurer Rekurs

Ö. schaltet einen Anwalt ein und legt Rekurs ein. Der wird allerdings abgelehnt. Nun müsste der Thurgauer durch eine*n Fachärzt*in belegen lassen, dass er kein Alkoholproblem habe. Kostenpunkt: 1'500 Franken. Dazu kommen bisherige Anwaltskosten von 3'000 Franken und die Rekurskosten von 1'000 Franken. Den Entschied, weiter vor Gericht zu ziehen, würde aber laut seinem Anwalt noch einmal 5'000 Franken kosten.

Die Geschichte von A. Ö. ist kein Einzelfall. Tatsächlich ist es der Polizei erlaubt, den Fahrausweis zu entziehen, auch wenn die verdächtige Person nicht hinter dem Steuer sass. «Es gibt medizinische Mindestanforderungen, die für das Lenken eines Fahrzeugs erfüllt sein müssen», sagt Ernst Fröhlich, Abteilungsleiter Prävention und Massnahmen vom Strassenverkehrsamt Thurgau, zu «20 Minuten». So dürfe man nicht süchtig nach Alkohol sein. 

«Ab 2,5 Promille wären wohl die meisten Menschen komatös unter dem Tisch, wer trotzdem noch einigermassen sinnvoll handeln kann, bei dem kann das auf ein Alkoholproblem hindeuten.» Fröhlich empfiehlt Ö., den Beweis durch den Facharzt zu erbringen. 

*Name der Redaktion bekannt