Druck steigt auch in der SchweizTessiner kennen bald die Impfrate aller Spitäler und Heime
pab/uri
26.7.2021
Die Impfrate gegen das Coronavirus ist noch nicht hoch genug – vor allem auch im Gesundheitsbereich. Während man in Frankreich nun eine Impfpflicht in entsprechenden Berufen beschlossen hat, setzt man im Tessin auf Transparenz.
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26.07.2021, 11:28
26.07.2021, 11:52
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Frankreich verschärft die Corona-Regeln: Für Beschäftigte im Gesundheitswesen wird eine Impfpflicht eingeführt. Zudem wird die Nachweispflicht über einen negativen Corona-Test, eine Impfung oder Genesung ausgeweitet.
Auch in der Schweiz ist die Ausweitung der Zertifikatspflicht im Gespräch. Lukas Engelberger, Präsident der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren, sagte am Wochenende im Interview mit «Blick»: «Die Ausweitung der Zertifikatspflicht ist bei weiterhin steigenden Infektionszahlen und Hospitalisationen zu prüfen.» Demnach könnte die Vorlage des Zertifikats für Getestete, Genesene oder Geimpfte beispielsweise bei Sportaktivitäten, in Fitnesscentern oder bei kleineren Veranstaltungen Pflicht werden.
Tessiner Kantonsarzt erhöht den Druck
Der Druck wird auch auf die Gesundheitseinrichtungen im Tessin erhöht, wie aus einem Schreiben des Kantonsarztes Giorgio Merlani vom vergangenen Freitag, 23. Juli 2021, an die Spitäler, Alten- und Pflegeheime sowie an die häuslichen Dienste hervorgeht.
Laut dem zweiseitigen Schreiben, das von Kommunalpolitikern über die sozialen Medien verbreitet wurde, erwartet Merlani demnach, dass die Gesundheits- und Verwaltungsabteilungen der Einrichtungen «anerkannte und aus massgeblichen Quellen stammende wissenschaftliche Informationen über die Wirksamkeit und Sicherheit von Impfstoffen zur Verfügung stellen». Auch sollten «ängstliche oder skeptische Mitarbeiter bei Bedarf individuell beraten» werden Impfungen während der Arbeitszeit erfolgen.
Merlani erwartet zudem «persönliches Engagement der Geschäftsleitung», die mit gutem Beispiel vorangehen sollen «und eine evidenzbasierte Medizin auch im Rahmen der Impfung gegen Covid fördert».
Alle angeschriebenen Einrichtungen werden zudem aufgefordert, den Gesundheitsbehörden bis zum 15. August den Prozentsatz ihres geimpften Personals mitzuteilen. Laut dem Brief solle nämlich bereits «ab dem 1. August 2021 eine Website zu verschiedenen im Kanton tätigen Einrichtungen und deren Impfrate» aufgeschaltet werden.
Die Einrichtungen würden «nach der Leistungsart unterteilt und der Prozentsatz der geimpften Mitarbeiter, die mit Patienten und Gästen in Kontakt stehen, angegeben», heisst es weiter. Dem Kantonsarzt müsse die Gesamtzahl der Mitarbeitenden mit der Angabe, wie viele von ihnen geimpft sind und wie viele nicht, mitgeteilt werden. Diese Angaben würden jedoch nicht veröffentlicht – offengelegt wird lediglich die Gesamtrate der geimpften Personen pro Einrichtung. Merlani versichert: «In keiner Weise wird der Name eines Mitarbeiters genannt, geschweige denn sein Status ‹geimpft oder nicht geimpft›.»
Der Grund für die Entscheidung
Der Tessiner Kantonsarzt drängt auf Transparenz in der Branche, denn es sei «das Recht jedes Klienten, Zugang zu Informationen über die Eigenschaften und Fähigkeiten des behandelnden Personals zu haben». Entsprechend hätten sie auch das Recht «zu wissen, ob die Personen, denen man seine Gesundheit anvertraut, geimpft sind oder nicht».
Aufgrund der Daten könne jeder Klient wählen, in welche Einrichtung er sich begeben wolle. Es sei nicht ausgeschlossen, dass die Veröffentlichung entsprechender Daten zukünftig verpflichtend werde. Vorerst werde man bei Einrichtungen, die bis zum 15. August 2021 keine Daten übermitteln würden, den Zusatz: «Antwort nicht erhalten» dazu veröffentlichen.
Am Ende des Schreibens kündigt der Kantonsarzt zudem an, dass «mit genauen Kontrollen der tatsächlichen Durchimpfungsraten fortgefahren wird».