Organisatoren bleiben in der PflichtTeilnahmen an unbewilligten Demonstrationen in Zürich bald straffrei
Lea Oetiker
28.11.2024
Zürich plant eine Reform, die die Teilnahme an unbewilligten Demonstrationen straffrei stellen soll, um das Recht auf Meinungsäusserung und Versammlungsfreiheit zu stärken.
Lea Oetiker
28.11.2024, 00:00
Lea Oetiker
Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen
Bisher wurden Teilnehmer unbewilligter Demonstrationen in Zürich mit einer Geldbusse von 200 Franken plus Gebühren bestraft.
Im Frühjahr 2023 forderte der Gemeinderat per Motion mehr Freiheit für politische Meinungsäusserungen und Versammlungen an den Stadtrat.
Nun wurde die Allgemeine Polizeiverordnung (APV) mit einem Passus ergänzt: «Die Teilnahme an einer unbewilligten Nutzung des öffentlichen Grunds zu politischen Sonderzwecken ist nicht strafbar.»
Wer in Zürich an einer unbewilligten Demonstration teilnimmt, kann mit einer Geldbusse bestraft werden. In der Regel spricht das Stadtrichteramt eine Busse von 200 Franken aus, dazu kommen noch Verfahrensgebühren in ähnlicher Höhe.
Im Frühjahr 2023 forderte der Gemeinderat per Motion mehr Freiheit für politische Meinungsäusserungen und Versammlungen an den Stadtrat, gestützt auf die verfassungsmässig garantierten Grundrechte der Versammlungs- und Meinungsfreiheit.
Der Stadtrat beantragte daher dem Gemeinderat, die Allgemeine Polizeiverordnung (APV) mit dem folgenden Passus zu ergänzen: «Die Teilnahme an einer unbewilligten Nutzung des öffentlichen Grunds zu politischen Sonderzwecken ist nicht strafbar.»
Wegweisungen weiterhin möglich
Wie der Stadtrat am Mittwoch in einer Mitteilung schreibt, gelte für die organisierenden Personen weiterhin die Bewilligungspflicht. «Und alle Teilnehmenden einer Demonstration müssen auch künftig polizeiliche Anordnungen befolgen.»
Die Polizei könne Teilnehmende auch weiterhin wegweisen, wenn die dafür notwendigen Voraussetzungen gegeben sind. «Zur Verhinderung und Ahndung von Gewalttätigkeit bleiben selbstverständlich alle weiteren Strafbestimmungen anwendbar.»