Trunkenheit am SteuerSVP-Grossrat will «bei künftigen Apéro noch vorsichtiger sein»
tafi
12.8.2024
Nach einem Apéro mit dem Auto fahren ist keine gute Idee: SVP-Grossrat Rolf Jäggi kassierte wegen Trunkenheit am Steuer einen Strafbefehl. Der Aargauer Politiker ist einsichtig und darf seinen Führerausweis behalten.
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12.08.2024, 20:40
12.08.2024, 22:30
Andreas Fischer
Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen
Der Aargauer SVP-Politiker Rolf Jäggi setzte sich nach einem Apéro ans Steuer seines Autos.
Bei einer Polzeikontrolle wurde einer erhöhter Blutalkoholwert festgestellt.
Der Politiker zeigt sich einsichtig und verspricht Besserung.
Die Polizei hielt ihn schon nach wenigen Hundert Metern an: Der Aargauer SVP-Grossrat Rolf Jäggi wollte nach einem Apéro mit dem Auto nach Hause fahren. Bei der Kontrolle zeigte sich, dass er den Alkoholgrenzwert überschritten hatte.
Anfang Juli flatterte dem Juristen der Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft ins Haus: Rolf Jäggi wurde wegen Führen eines Motorfahrzeuges in angetrunkenem Zustand verurteilt, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet. Der Vorfall hatte sich im April ereignet, als Jäggi kurz nach 22 Uhr von der Polizei kontrolliert wurde.
Geringfügig mehr Alkohol im Blut als erlaubt
Der SVP-Politiker, Mitglied der grossrätlichen Kommission öffentliche Sicherheit, hatte zuvor an einem Apéro-Anlass teilgenommen. Die Atemalkoholmessung ergab laut Strafbefehl 0,27 mg/l Alkohol im Blut ergeben, umgerechnet zirka 0,54 Promille. Damit lag Jäggis Messwert geringfügig über den maximal erlaubten 0,24 mg/l.
Gegenüber der «Aargauer Zeitung» räumt Jäggi ein: «Auf dem Heimweg, nach einem Anlass mit Apéro wurde bei mir bei einer Polizeikontrolle zu meiner Überraschung ein Alkoholgehalt vom 0,54 Promille festgestellt.»
Strafbefehl akzeptiert
Der Politiker zeigt sich einsichtig und hat den Strafbefehl nicht angefochten: «Ich bedaure diesen Vorfall sehr, und es lehrt mich, dass ich bei zukünftigen Apéros noch vorsichtiger sein muss.» Insgesamt muss Jäggi 1205 Franken zahlen: eine Busse von 600 Franken, 500 Franken Strafbefehlsgebühren und Polizeikosten in Höhe von 105 Franken.
Den Führerausweis darf Jäggi aber behalten. Das Strassenverkehrsamt spricht bei geringfügigen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz nur eine Verwarnung aus. Vorausgesetzt, man hat sich in den letzten zwei Jahren nichts Einschlägiges zuschulden kommen lassen.
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