64 km/h zu schnell Sucht rettet Sohn aus gutem Hause vorerst vor dem Knast

Philipp Dahm

8.11.2024

Das Bezirksgericht Zürich schickt einen 32-Jährigen wegen einer «krassen Geschwindigkeitsüberschreitung» nicht ins Gefängnis, sondern schiebt die Strafe zugunsten einer stationären Drogen-Therapie auf.
Das Bezirksgericht Zürich schickt einen 32-Jährigen wegen einer «krassen Geschwindigkeitsüberschreitung» nicht ins Gefängnis, sondern schiebt die Strafe zugunsten einer stationären Drogen-Therapie auf.
Symbolbild: KEYSTONE

Innerhalb von vier Minuten wird ein 32-Jähriger in Zürich zweimal geblitzt: einmal mit 34 und einmal mit 64 km/h zu viel auf dem Tacho. Dass der Rolls-Royce-Lenker nicht zwei Jahre in den Knast muss, hat mit seiner Sucht zu tun.

Philipp Dahm

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Ein 32-Jähriger wird im Juni 2022 zweimal in Zürich geblitzt, wo er mindestens 23 beziehungsweise 64 km/h zu schnell ist.
  • Wegen der «krassen Geschwindigkeitsüberschreitung» war der Mann eine «Gefahr für die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer».
  • Vor dem Bezirksgericht gibt der Angeklagte zu, zu schnell im Rolls-Royce Cullinan seines Vaters gefahren zu sein.
  • Der Lenker wurde nun zu 24 Monaten Haft verurteilt, die aber zugunsten einer stationären Therapie aufgeschoben werden, weil der Delinquent offenbar drogensüchtig ist.

Verhandlung vor dem Bezirksgericht Zürich am 7. November: Angeklagt ist ein 32-Jähriger, der im Juli 2022 in der grössten Schweizer Stadt gleich zweimal innerhalb von vier Minuten geblitzt wird.

Zunächst ist der Delinquent auf der Seestrasse stadtauswärts mit mindestens 84 km/h unterwegs. Kurz darauf fährt er in die Gegenrichtung, doch diesmal soll er mindestens 114 km/h auf dem Tacho haben. Erlaubt sind 50 km/h. Einen gültigen Fahrausweis besitzt der Mann nicht.

Das bringt ihm unter anderem eine Anklage wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln ein: Die Staatsanwaltschaft spricht vor Gericht von einer «krassen Geschwindigkeitsüberschreitung» und von einer «Gefahr für die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer», weil der Angeklagte mindestens 64 km/h zu schnell war.

«Ich bin nicht so gern in Haft»

Es ist nicht das erste Mal, dass der Lenker wegen seiner Fahrweise Ärger mit dem Gesetz hat: In Nidwalden läuft laut «Blick» ein Verfahren gegen ihn. Auch in Spanien soll er polizeibekannt sein. Seine Vergehen münden in einer Verhaftung am 4. Oktober 2022. Einen Tag später wird der Sohn aus gutem Hause aber bereits wieder entlassen. «Ich bin nicht so gern in Haft», sagt er vor Gericht zu der Episode.

Warum er im Rolls-Royce Cullinan seines Vaters unterwegs war, verrät der Angeklagte nicht. Dafür redet er über sein Drogenproblem: «Ein Psychiater hat bei mir Hyperaktivität diagnostiziert.» Laut einem Gutachten bestehe ein hohes Rückfallrisiko. Der Raser würde gerne abstinent leben, doch das sei «ein wenig schwierig», sagt er aus.

So sieht ein Rolls-Royce Cullinan aus.
So sieht ein Rolls-Royce Cullinan aus.
Archivbild: Commons/Calreyn88

Als er zu schnell war, sei er aber nüchtern gewesen, sagt der 32-Jährige. Er gibt sich reuig: «Ich war das grösste Arschloch, entschuldigen Sie den Ausdruck», zitiert ihn der «Blick». Kein Wunder: Staatsanwaltschaft wie auch Verteidigung fordern eine unbedingte Freiheitsstrafe von 23 beziehungsweise 18 Monaten, die jeweils aber aufgeschoben werden soll.

Das hat mit der Drogensucht des Angeklagten zu tun: Beide Parteien wollen, dass der Mann eine stationäre Therapie macht. Diesem Anliegen folgt das Gericht: Es spricht eine zweijährige Gefängnisstrafe aus, die zugunsten der stationären Therapie aufgeschoben wird. Hinzu kommen 100 Franken Busse. «Wenn das nicht funktioniert, und es wird hart werden, führt kein Weg am Strafvollzug vorbei», warnt der Richter.


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