Beschimpfungen und anonyme Anrufe Glarner belästigte Ex-Partnerin via Twint und andere Kanäle

ai-scrape

17.11.2024 - 11:20

Auch die Bezahl-App Twint hat der Mann zur Belästigung seiner Ex-Partnerin genutzt.
Auch die Bezahl-App Twint hat der Mann zur Belästigung seiner Ex-Partnerin genutzt.
Symbolbild: Keystone

Ein 45-jähriger Mann aus Glarus hat seine Ex-Freundin aus St. Gallen über mehrere Monate hinweg mit Nachrichten und Anrufen belästigt. Die Staatsanwaltschaft hat ihn nun verurteilt.

blue News Redaktion

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  • Ein Mann aus dem Kanton Glarus belästigte seine Ex-Partnerin nach der Trennung 2023 massiv über verschiedene Plattformen, darunter auch Twint.
  • Zwischen August und September 2023 verschickte er über 100 beleidigende Nachrichten und tätigte 154 anonyme Anrufe.
  • Die Staatsanwaltschaft verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse. Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig.

Ein Mann aus dem Kanton Glarus hat seine ehemalige Partnerin aus St. Gallen über einen längeren Zeitraum hinweg belästigt. Nach der Trennung im Jahr 2023 begann der 45-Jährige, die 48-jährige Frau mit einer Flut von Nachrichten und Anrufen zu bedrängen. Die Staatsanwaltschaft hat nun einen Strafbefehl gegen ihn erlassen, wie «20 Minuten» berichtet.

Gemäss Strafbefehl begannen die Belästigungen, nachdem die Frau den Mann auf WhatsApp blockiert hatte. Daraufhin nutzte er Facebook, um unter einem anderen Namen Kontakt aufzunehmen. Innerhalb von zwei Wochen schickte er ihr neun Nachrichten und versuchte 39 Mal, sie per Audio- oder Videoanruf zu erreichen. Doch damit nicht genug: Der Mann wandte sich auch über die Zahlungs-App Twint an seine Ex-Partnerin.

Zwischen dem 11. August und dem 13. September 2023 verschickte der Beschuldigte mindestens 100 Nachrichten über Twint. Diese enthielten nicht nur Kontaktversuche, sondern auch beleidigende Inhalte. Er beschimpfte die Frau mit abfälligen Begriffen und tätigte 154 anonyme Anrufe, um sie weiter zu belästigen.

Zu Geldstrafe verurteilt

Die wiederholten Versuche, Kontakt aufzunehmen, führten dazu, dass sich die Frau zunehmend belästigt fühlte. Die Staatsanwaltschaft stellte fest, dass der Mann bewusst eine Fernmeldeanlage missbrauchte, um die Frau zu beunruhigen.

Die 48-Jährige reichte Ende September 2023 einen Strafantrag ein, woraufhin die Staatsanwaltschaft den Mann der mehrfachen Beschimpfung und des Missbrauchs einer Fernmeldeanlage schuldig sprach.

Der 45-Jährige wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 50 Franken verurteilt, die er nur zahlen muss, wenn er innerhalb von zwei Jahren erneut straffällig wird. Zusätzlich muss er eine Busse von 200 Franken und Verfahrenskosten in Höhe von rund 570 Franken begleichen. Der Strafbefehl ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

Dieser Artikel wurde mithilfe von künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Sämtliche von KI übernommene Inhalte werden durch die Redaktion verifiziert.