Wirtschaftshilfe So will der Bundesrat Unternehmen vor Konkursen schützen 

aka/SDA

9.4.2020

Innenminister Alain Berset, Justizministerin Karin Keller-Sutter, Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga und Verteidigungsministerin Viola Amherd (von li.) auf dem Weg zu einer Pressekonferenz zu Massnahmen gegen die Corona-Krise.
Innenminister Alain Berset, Justizministerin Karin Keller-Sutter, Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga und Verteidigungsministerin Viola Amherd (von li.) auf dem Weg zu einer Pressekonferenz zu Massnahmen gegen die Corona-Krise.
Bild: Keystone

Das zentrale Ziel des Bundesrates: Auch während der Corona-Krise Entlassungen und Konkurse verhindern. Doch wie soll das gehen?

Die wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie bedrohen viele Unternehmen in ihrer Existenz. Per Notrecht hate der Bundesrat im März ein Betreibungsverbot verhängt. Und die Gerichtsferien in Zivil- und Verwaltungsverfahren um zwei Wochen vorgezogen.

Doch damit ist nun Schluss: Der Bundesrat verlängert diese Massnahmen nicht. Sie laufen am 19. April aus. «Es ist zentral, dass der Rechtsstaat weiter funktioniert, auch in der Krise», sagte Justizministerin Karin Keller-Sutter am Donnerstag vor den Bundeshausmedien.

Auch Forderungen sollten wieder durchgesetzt werden können, sonst sinke die Zahlungsmoral. Das bringe das Wirtschaftssystem ins Stocken, erklärte die Justizministerin mit Verweis auf ungute Erfahrungen im Jahr 1914, als wegen des Ersten Weltkriegs ein längerer Aufschub gewährt wurde.

Werden Schulden erlassen?

Nein. Der Bundesrat will die Unternehmen in der Krise aber trotzdem nicht ganz sich selber respektive ihren Gläubigern überlassen. Ein Schuldenerlass ist nicht vorgesehen. Um coronabedingte Konkurse zu vermeiden, plant der Bundesrat vielmehr, das Kapitalschutz- sowie das Sanierungs- und Stundungsrecht anzupassen.



Die flächendeckenden Massnahmen sollen aber durch gezielte Erleichterungen abgelöst werden, um volkswirtschaftliche Schäden wegen der Coronavirus-Pandemie zu vermeiden. «Ziel des Bundesrats ist es, Konkurse und Entlassungen so weit als möglich zu vermeiden», sagte Keller-Sutter.

Was heisst das nun?

Geprüft wird unter anderem eine vorübergehende Regelung, wonach Unternehmen mit der Konkursanmeldung zuwarten können, wenn ihnen das Geld ausgeht. Heute muss der Verwaltungsrat eine drohende Überschuldung sofort dem Richter melden.

Das führe in der Regel zum sofortigen Konkurs, weil zu Liquidationswerten bilanziert werden müsse, sagte Keller-Sutter. Doch: «Die Unternehmen sollen Zeit haben, sich zu reorganisieren.»



Voraussetzung ist, dass das Unternehmen per Ende 2019 eine gesunde Bilanz aufwies und Aussicht besteht, dass die Überschuldung nach der Krise behoben werden kann.

Covid-19-Stundung: Was ist das?

Spielraum sieht der Bundesrat auch bei den Nachlassverfahren. Diese dienen grösseren Unternehmen dazu, Lösungen mit ihren Gläubigern zu finden. Das aufwendige Verfahren soll nun auf die Bedürfnisse von KMU zugeschnitten werden. Konkrete Massnahmen nannte Keller-Sutter noch nicht.

Stundung: Kurz erklärt

Die Stundung bedeutet, dass die Forderung aufgeschoben, aber nicht aufgehoben wird. Die Rechnung muss also erst später beglichen werden, aber irgendwann wird sie dann doch in vollem Umfang fällig. Diese Massnahme dient der Sanierung: Sie soll verhindern, dass eine Rechnung dem Schuldner in einer Situation, in der er kaum Geld hat, das Genick bricht.

Für kleinere Unternehmen, die allein wegen der Corona-Pandemie in finanzielle Nöte geraten sind, will der Bundesrat eine befristete Stundung einführen. Die sogenannte Covid-19-Stundung soll ausreichend unbürokratisch gehandhabt werden, dass sie tauglich für ein Massenverfahren ist.

Die Massnahme soll weniger weit gehen als die ordentliche Nachlassstundung: Prozesse sollen nicht sistiert werden, Lohn- und Unterhaltsforderungen sind weiterhin geschuldet. Um Missbrauch zu verhindern, sollen die gestundeten Forderungen publiziert werden.

Und warum gibt es keine Notstundung?

Weil er die flächendeckenden Massnahmen nicht weiterführen will, verzichtet der Bundesrat darauf, die Notstundung zur Anwendung zu bringen. Diese ist im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht vorgesehen für «ausserordentliche Verhältnisse, insbesondere im Falle einer andauernden wirtschaftlichen Krise». Sie würde den Schuldnern die Möglichkeit geben, eine Stundung von bis zu sechs Monaten zu verlangen.

Für Zivilverfahren werden zur Entlastung der Gerichte vorübergehende Spezialregelungen geprüft. Von den Gerichten wurde angeregt, den Einsatz von Video- oder Telefonkonferenzen zu ermöglichen, wie dies in Verwaltungsverfahren bereits möglich ist.

Wie kommt das an im Departement?

Der Bundesrat hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, bis nächste Woche geeignete Massnahmen vorzuschlagen. Die Eckwerte wurden bereits in eine Blitz-Anhörung geschickt und sind auf positives Echo gestossen.

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