Von 1670 bis 5600 Franken So viel bekommen Bax und seine Kumpel, wenn sie in Rente gehen

Von Alex Rudolf

9.12.2021

Bei Fans und Kritiker*innen gleichermassen beliebt: die Serie «Tschugger» mit Polizist und Hauptfigur Bax.
Bei Fans und Kritiker*innen gleichermassen beliebt: die Serie «Tschugger» mit Polizist und Hauptfigur Bax.
SRF/Dominic Steinmann

Wie viel Geld bleibt mir, wenn ich in Rente gehe? Besonders für die jüngere Generation ist dies schwer zu berechnen. Anhand von vier «Tschugger»-Figuren veranschaulicht blue News das Problem in der Altersvorsorge.

Von Alex Rudolf

In Bern feilen die Räte gerade an unserer Altersvorsorge. Doch was heisst dies konkret? Um die Auswirkungen zu veranschaulichen, berechnet blue News die voraussichtliche Rente von vier «Tschugger»-Figuren mit unterschiedlichen Ausgangslagen hinsichtlich des Lohns und Zivilstands. Die Monatslöhne sind rein fiktiv und haben weder etwas mit der Serie noch mit den Darsteller*innen der Sendung zu tun. Sie bilden aber die Grundlage für die von blue News berechneten Altersrenten der Figuren.

In der Schweiz basiert die Altersvorsorge auf dem 3-Säulen-Prinzip. Neben der Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) und der beruflichen Vorsorge (BVG) können wir auch in die dritte Säule (private Vorsorge) einzahlen.

Bax

    Hauptfigur Bax gespielt von David Constantin.
    Hauptfigur Bax gespielt von David Constantin.
    SRF/Dominic Steinmann
  • Ist Mitte 30.
  • Arbeitet als Polizist im Kanton Wallis.
  • Verdient monatlich rund 7'500 Franken und erhält einen 13. Monatslohn.
  • Bleibt voraussichtlich alleinstehend.
  • Keine dritte Säule.

1. Säule

Das ist die AHV

In der Schweiz ist die Alters- und Hinterlassenenversicherung obligatorisch. Ursprünglich war das Ziel, dass diese Rente das Existenzminimum sichert, zwischenzeitlich ist dies aber kaum mehr möglich. Die AHV basiert auf dem Grundsatz der Solidarität zwischen den Generationen. Das heisst, die Einzahlungen von heute finanzieren die Renten von heute. Dies wird auch Umlageverfahren genannt. Weil aber immer mehr Menschen der geburtenstarken Baby-Boomer-Generation (Jahrgänge von Mitte der 1950er- bis Mitte der 1960er-Jahre) in Pension gehen, klafft ein immer grösseres Finanzloch, das die Politik zu stopfen versucht. Letztmals unter der damaligen Innenministerin Ruth Dreifuss war eine AHV-Revision 1995 erfolgreich. Voraussichtlich im kommenden Jahr befindet das Stimmvolk über die Erhöhung des Rentenalters für Frauen von 64 auf 65 Jahre ab.

Bax wusste lange nicht so recht, was er mit seinem Leben anfangen soll, nach der Matura versuchte er mal dies, mal das. Schliesslich schwenkte er auf die Polizeiausbildung um. Aus diesem Grund weist seine AHV-Biografie Zahlungslücken auf. Von den 44 Einzahlungsjahren, die es für eine Maximal-AHV-Rente bräuchte, wird Bax bei seiner Pensionierung mit 65 voraussichtlich nur auf 33 kommen. Daher kann er laut Renten-Rechner monatlich mit einer Rente von 1'669 Franken rechnen.

2. Säule

Nach Abzug des Koordinationsbeitrags von knapp 26'000 Franken bleibt Bax ein versicherter Lohn von jährlich 72'400 Franken. Gehen wir für den Rest seines Berufslebens von diesem Wert aus, könnte er nach seiner Pensionierung ein Guthaben von rund 326'000 Franken angehäuft haben (ohne Zinsen). Es würde also eine jährliche Pension von 22'168 Franken bei einem Umwandlungssatz von 6,8 Prozent (1'847 monatlich) auf ihn warten. Liegt der Umwandlungssatz bei 6 Prozent (so will es der Nationalrat), fällt die Pension auf jährlich 19'500 Franken (1'625 monatlich).

3. Säule

Für eine dritte Säule reichte das Geld nie, weshalb Bax diese Einkünfte fehlen.

Total Rente: 3'294 bis 3'516 Franken

Pirmin

    Pirmin gespielt von Dragan Vujic.
    Pirmin gespielt von Dragan Vujic.
    Screenshot SRF
  • Ist um die 40.
  • Arbeitet als Polizist im Kanton Wallis.
  • Verdient monatlich rund 9'000 Franken und erhält einen 13. Monatslohn
  • Ist verheiratet und plant mit seiner Frau, Kinder zu bekommen.
  • Hat eine dritte Säule.

1. Säule

Sein gradliniger Lebenswandel kommt Pirmin bei der AHV zugute. Nicht nur zahlte er während der vollen 44 Jahre bei der AHV ein. Mit einem Lohn von über 86'000 Franken jährlich hat er mit 65 Jahren Anspruch auf die volle Rente in der Höhe von 2'352 Franken. Da er aber verheiratet ist, hält die Freude nicht lange. Wenn nämlich seine um ein paar Jahre jüngere Frau das Pensionsalter erreicht, erhält er nur noch 1'865 Franken und seine Partnerin 1'720 Franken. Sie kommen also gemeinsam nur auf das Anderthalbfache ihrer Einzelrenten, was auch als Heiratsstrafe bezeichnet wird.

2. Säule

Das ist die BVG

Auch die berufliche Vorsorge ist derzeit das Thema in Bern. Im Gegensatz zur AHV ist diese nicht im Umlageverfahren organisiert, sondern jede*r hat ein Guthaben, das während des Berufslebens angespart wurde. Relevant für die ausbezahlte Rente ist hierbei der Umwandlungssatz. Dieser beträgt aktuell 6,8 Prozent. Dies bedeutet, dass die jährliche Rente 6,8 Prozent des angesparten Guthabens beträgt. Bei 100'000 Franken wären dies also 6'800 Franken. Diese Woche entschied der Nationalrat, dass er auf 6 Prozent gesenkt werden soll, der Ständerat und sehr wahrscheinlich das Volk können hierbei aber auch noch mitreden. Heute bezahlt jede*r gemeinsam mit dem Arbeitgeber ab dem 25 Altersjahr in die berufliche Vorsorge ein. Geht es nach dem Nationalrat, soll dies künftig bereits ab dem 20. Lebensjahr sein.

Eigentlich hätte Pirmin einen versicherten Jahreslohn von knapp 92'000 Franken. Das gesetzlich vorgeschriebene Maximum liegt jedoch bei 86’040 Franken. Unter der Annahme, dass sein Arbeitgeber und er stets den altersabhängigen Beitrag eingezahlt haben, kommt ein Altersguthaben von rund 395'000 Franken zusammen (ohne Zinsen). Pirmin weist keine Zahlungslücken auf, weil er stets 100 Prozent arbeiten konnte, während seine Frau zu den Kindern schaute. Nach der Pensionierung würde er also eine jährliche Pension von 26'860 Franken (2'240 Franken monatlich) bei einem Umwandlungssatz von 6,8 Prozent erhalten. Liegt der Umwandlungssatz bei 6 Prozent, fällt die Pension auf jährlich 23'700 Franken (1'975 Franken monatlich) herab.

3. Säule

Zwar konnte Pirmin nicht den jährlich erlaubten Maximalbetrag von 6'768 Franken in seine dritte Säule einzahlen, dennoch legte er stetig zur Seite und kommt nun auf eine Summe von rund 100'000 Franken, von der er sich jeden Monat 1'000 Franken auszahlen lässt.

Total Rente: 4'840 bis 5'592 Franken

Anette

    Bundespolizistin Anette gespielt von Anna Rosinelli.
    Bundespolizistin Anette gespielt von Anna Rosinelli.
  • Ist Ende 20.
  • Bundespolizistin in Bern.
  • Verdient monatlich rund 11'000 Franken und erhält 13. Monatslohn.
  • Hat einen Partner und will Kinder.
  • Hat eine dritte Säule.

1. Säule

Anette lässt sich frühpensionieren. Wenn die Erhöhung des Rentenalters für Frauen durchkommt, ist dies mit 63 Jahren der Fall. Bleibt das ordentliche Rentenalter für Frauen bei 64 Jahren, geht sie bereits mit 62 Jahren in den Ruhestand. Dann wird sie 1'893 Franken erhalten. Sie muss Kürzungen wegen eines Rentenvorbezugs verkraften. Ihr jüngerer Ehemann lässt sich ebenfalls früher pensionieren, und zwar mit 63 Jahren. Dann erhält sie noch 1'438 Franken und er 1'528 Franken. Sie verdiente zwar stets mehr, weist aber wegen des langen Studiums Einzahlungslücken auf.

2. Säule

Wie die BVG-Beiträge zustande kommen

Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen je hälftig in die berufliche Vorsorge ein. Mit steigendem Alter steigt der Prozentsatz, der vom versicherten Lohn entrichtet werden muss. Dies ist der bei der AHV angegebene Lohn minus der sogenannte Koordinationsabzug (2020 waren es 24'885 Franken). Zwischen 7 Prozent (zwischen dem 25. und 34. Altersjahr) bis 18 Prozent (zwischen dem 55. und 64/65. Altersjahr) müssen einbezahlt werden.

Mit einem hypothetischen versicherten Jahreslohn von 118'000 Franken übersteigen Anette wie auch Pirmin den Maximalwert von 86’040 Franken. Sie hat aber noch ein anderes Problem. Wegen ihrer zwei Kinder scheidet sie zwischen ihrem 35. und 44. Lebensjahr aus dem Berufsleben aus und kommt danach zurück auf ein tieferes Lohnniveau. Das hat einen Einfluss auf ihre zweite Säule. Im Gegensatz zu Pirmin hat Anette also einen Ausfall von rund 77'500 Franken und weil sie ein Jahr weniger lange arbeitet, fehlen ihr auch diese Erträge (–16'347 Franken). Das ergibt ein Altersguthaben von rund 301'000 Franken (ohne Zinsen). Nach der Pensionierung würde sie also eine jährliche Pension von 20'500 Franken (monatlich 1'708 Franken) bei einem Umwandlungssatz von 6,8 Prozent erhalten. Liegt der Umwandlungssatz bei 6 Prozent, fällt die Pension auf jährlich 18'070 Franken (monatlich 1'505 Franken).

3. Säule

Das ist die dritte Säule

Dies ist die private Vorsorge und im Gegensatz zu den anderen beiden Säulen ist sie freiwillig. Jährlich kann man auf sein Säule-3-Konto einen Betrag von maximal 6'768 Franken einzahlen. Das Geld erhält man nach seiner Pensionierung. Ein Vorbezug ist möglich: zum Beispiel, wenn man sich ein eigenes Haus kaufen oder sich selbstständig machen will.

Anna zahlte seit ihrem 25. Lebensjahr den jährlichen Maximalbetrag von 6'768 Franken ein und kommt im Alter von 63 Jahren auf ein stolzes Vermögen von 250'400 Franken (ohne Zinsen). Davon lässt sie sich monatlich 2'000 Franken auszahlen.

Total Rente: 4'943 bis 5'600 Franken

Nicht namentlich genannte Pflegerin im Spital

    In Behandlung: «Tschugger»-Hauptdarsteller Bax wird umsorgt.
    In Behandlung: «Tschugger»-Hauptdarsteller Bax wird umsorgt.
    Screenshot SRF
  • Ist Mitte 40.
  • Verdient monatlich rund 4'500 Franken ohne 13. Monatslohn.
  • Lange Babypause, ist verheiratet.
  • Kann sich eine dritte Säule nicht leisten.

1. Säule

Geht die Pflegerin 64-jährig in Rente, erhält sie rund 1'568 Franken. Dies aber nur unter der Voraussetzung, dass sie keine Zahlungslücken aufweist. Auch hier gilt: Die Heiratsstrafe kommt zum Zug, wenn ihr Mann pensioniert wird. Dieser verdiente jährlich rund 60'000 Franken als Lastwagenchauffeur und ist einige Jahre jünger als die Pflegerin. Gemeinsam erhalten sie nach seinem Renteneintritt lediglich rund 2'300 Franken.

2. Säule

Die Pflegerin hat einen versicherten Jahreslohn von 28'900 Franken. Würde sie zwischen dem 25. und 65. Lebensjahr immer Vollzeit arbeiten, erzielte sie ein Alterskapital von rund 130'000 Franken. Sie hat jedoch Kinder und bleibt wie Anette zwischen 35 und 44 zu Hause, woraus eine Kürzung von rund 26'000 Franken resultiert. Nach der Pensionierung würde sie also eine jährliche Pension von 7'070 Franken (monatlich 590 Franken) bei einem Umwandlungssatz von 6,8 Prozent erhalten. Liegt der Umwandlungssatz bei 6 Prozent, fällt die Pension auf jährlich 6'240 Franken (monatlich 520 Franken).

3. Säule

Für eine dritte Säule reichte das Geld nie, weshalb diese Einkünfte fehlen.

Total Rente: 1'670 bis 2'158 Franken

Quellenangabe: Die Angaben zur AHV wurden auf dem Berechnungstool des Bundes erstellt. Je weiter die Pensionierung in der Zukunft liegt, desto schwieriger ist es jedoch, eine Vorhersage zu treffen. Annahmen zur zweiten Säule wurden von blue News berechnet anhand des Umwandlungssatzes, der aktuellen Altersgutschriften und der obligatorisch versicherten Jahreslöhne.

Hier der Trailer zu «Tschugger».