Öffnung mit Auflagen Abstand, Gästedaten – das Beizen-Schutzkonzept ist streng

tafi

5.5.2020

Auch in der Küche gilt ein Mindestabstand: Die Schweizer Restaurants dürfen ab 11. Mai wieder öffnen – mit strengen Auflagen.
Auch in der Küche gilt ein Mindestabstand: Die Schweizer Restaurants dürfen ab 11. Mai wieder öffnen – mit strengen Auflagen.
KEYSTONE/Ti-Press/Alessandro Crinari

Ab dem 11. Mai – und damit deutlich früher als ursprünglich geplant – können Beizen wieder öffnen. Doch die Lockerung der Corona-Massnahmen verlangt der Gastro-Branche viel ab.

Es sind ziemlich strenge Auflagen, die von den Schweizer Restaurants ab dem 11. Mai umgesetzt werden müssen, um wieder Gäste bewirten zu können. Der Verband GastroSuisse hat ein striktes Schutzkonzept vorgestellt.

So müssten Wirte von allen Gästen die Kontaktdaten der Gäste erfassen. Name, Adresse und Telefonnummer werden 14 Tage lang aufbewahrt und danach «vollständig vernichtet». Mit den Daten sollen die Behörden bei eventuellen lokalen Ausbrüchen der Corona-Epidemie schnell reagieren können, um die Weiterverbreitung des Virus einzudämmen.

«Der kantonsärztliche Dienst kann die Kontaktdaten einfordern, wenn er dies für notwendig erachtet» heisst es dazu im Konzept. Dies sei notwendig, um allfällige Infektionsketten nachverfolgen zu können.



Das Konzept sieht weiterhin vor, dass an den einzelnen Tischen maximal vier Personen Platz nehmen dürfen, Ausnahmen gibt es nur für Familien mit Kindern. Zwischen den Gästegruppen gilt ein Mindestabstand von zwei Metern, alternativ kann eine Trennwand aufgestellt werden. Stehplätze sind nicht zugelassen, und Gästegruppen dürfen sich nicht vermischen.

Zudem müssen die allgemeinen Hygienemassnahmen im gesamten Betrieb eingehalten werden. Auch in der Küche müssen die Arbeitskräfte einen Mindestabstand von zwei Metern einhalten. Wo das nicht möglich ist, sind angemessene Schutzmassnahmen zu treffen – etwa das Tragen von Hygienemasken.



Das Schutzkonzept hat GastroSuisse in Abstimmung mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG), dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco), dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit (BLV) erarbeitet. Auch wichtige Sozialpartner wurden angehört. Es ist für alle Gastrobetriebe anzuwenden, auch wenn sie nicht im Verband organisiert sind.

Anmerkung: Dieser Artikel ist mit den Angaben aus dem offiziellen Schutzkonzepts des Verbandes GastroSuisse ergänzt und erweitert worden. Der «Blick» hatte vorab von den Massnahmen berichtet.

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