Zeit nehmen, Geld sparenSo schaffst du es wirklich, die Krankenkasse zu wechseln
mmi
13.8.2023
Lohnt es sich, die Krankenkasse auf nächstes Jahr zu wechseln? Viele bleiben bei der alten Versicherung, weil sie befürchten, etwas falsch zu machen. blue News sagt dir, wie du vorgehst – und womit du schon jetzt anfangen kannst.
mmi
13.08.2023, 00:00
mmi
Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen
Im Herbst haben die Krankenkassen Hochsaison: Einerseits verschicken sie Policen mit den Prämien fürs nächste Jahr.
Anderseits flattern schon erste Kündigungen ins Haus.
Willst auch die Krankenkasse wechseln? blue News sagt dir, worauf du dabei achten musst.
Die obligatorische Grundversicherung kannst du jedes Jahr wechseln. Dabei musst du zwei Kündigungstermine einhalten:
1) den 30. November.
2) den 31. März – aber nur in Ausnahmefällen. Wenn du mit der gesetzlichen Mindestfranchise von 300 Franken versichert bist, kannst du auf Ende Juni deine laufende Krankenkasse kündigen. Das Kündigungsschreibem muss aber am letzten Arbeitstag im März bei der Krankenkasse eintreffen. Zudem musst du bei der neuen Kasse die Mindestfranchise beibehalten.
Bis wann kann ich die Zusatzversicherung wechseln?
Der Kündigungstermin für Zusatzversicherungen kann je nach Krankenkasse unterschiedlich ausfallen. In der Regel läuft der Vertrag für ein Jahr und die Kündigungsfrist beträgt drei Monate.
Deshalb gilt, sich vorher über die Vertragsdauer und die Kündigungsfrist bei der aktuellen Krankenkasse zu informieren
Willst du die Zusatzversicherung wechseln, solltest du bereits vor der Kündigung eine neue Zusatzversicherung abschliessen. Denn es besteht die Gefahr, dass am Ende ohne einen Versicherungsschutz dazustehen.
Hinweis: Willst du nur die Grundversicherung kündigen, aber die Zusatzversicherung bei der alten Kasse behalten, musst du dies ausdrücklich im Kündigungsschreiben festhalten – zum Beispiel: «Diese Kündigung gilt nur für die Grundversicherung. Die Zusastzversicherung bleibt weiterhin bei Ihrer Krankenkasse XY bestehen.»
Wie muss ich die Kündigung einreichen?
Egal ob Grund- oder Zusatzversicherung: Die Kündigung solltest du immer eingeschrieben an die Krankenkasse verschicken. Dabei gilt nicht der Poststempel, sondern das Datum, an dem die Kündigung bei der Krankenkasse eingetroffen ist.
Wie gehe ich bei der Kündigung vor?
Lege eine Kopie deiner bisherigen Police der Grundversicherung deiner Anmeldung bei der neuen Kasse bei.
Kassen sind gesetzlich dazu verpflichtet, dich aufzunehmen. Das heisst, sie dürfen dich gar nicht ablehnen. Wirst du aus einem bestimmten Grund doch abgelehnt, dann bleibst du automatisch bei der alten Kasse versichert. Der Wechsel zur neuen Kasse ist erst dann vollzogen, wenn diese die Aufnahme beim alten Versicherer bestätigt hat.
Was muss ich sonst noch beachten?
Nur in den seltensten Fällen ist es möglich, die Grundversicherung und die Zusatzversicherung gleichzeitig zu wechseln. Falls du komplett von deiner Kasse loskommen willst, lohnt es sich, frühzeitig Offerten für die Zusatzversicherung einzuholen, damit du schon anfangs Herbst weisst, ob ein Wechsel klappt.
Der alte Versicherer darf bei einem allfälligen Wechsel der Grundversicherung die Zusatzversicherung nicht kündigen, kann aber einen Mehraufwand verrechnen oder ausstehende Rabatte kürzen.
Der Vergleichsdienst Compairs bietet beispielsweise einen Überblick über alle Modelle und Franchisen an.