FinanzdelikteSchweiz arbeitet künftig mit EU-Staatsanwaltschaft zusammen
SDA/uri
21.12.2022 - 11:29
Die Schweiz kann ab Mitte Februar mit der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) Informationen austauschen. Der Bundesrat stärkt mit einer entsprechenden Verordnung die Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität.
21.12.2022, 11:29
21.12.2022, 12:09
SDA/uri
Der Bundesrat ermöglicht der Schweiz neu die Zusammenarbeit mit der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA). Gestützt auf eine neue Verordnung können die Schweizer Strafverfolgungsbehörden künftig Beweismittel und Informationen mit der EU-Behörde austauschen.
Damit will der Bundesrat die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität stärken. Die entsprechende Verordnung tritt am 15. Februar 2023 in Kraft.
«Sie ermöglicht lediglich, dass bestehende Regeln für die zwischenstaatliche Zusammenarbeit in Strafsachen auf die EUStA angewendet werden.» Gleichzeitig erhalte die Schweiz für ihre eigenen Verfahren Zugang zu den von der EU-Behörde gesammelten Beweismitteln.
Die neue europäische Staatsanwaltschaft hatte ihre Arbeit im Juni 2021 aufgenommen. Ihre Aufgabe ist es, Straftaten zulasten des EU-Haushalts zu bekämpfen – beispielsweise Mehrwertsteuerbetrug.
Bislang sammelten nationale Behörden Straftaten
Bisher sind diese Straftaten von den nationalen Behörden verfolgt worden, mit denen die Schweiz auf der Grundlage von Rechtshilfeabkommen zusammenarbeitet, wie es in der Mitteilung weiter heisst.
Denn das geltende Recht erlaubte bis anhin die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EUStA nicht. Die Rechtshilfegesuche der EU-Behörde an die Schweiz mussten deswegen abgelehnt werden.
Dadurch bestand jedoch das Risiko, dass der Schweizer Finanzplatz für kriminelle Zwecke missbraucht wurde. «Das birgt erhebliche Reputationsrisiken für die Schweiz.» Daher erachte der Bundesrat eine Zusammenarbeit mit der EUStA als dringlich.