Gestiegener Referenzzinssatz Schlichtungsstellen werden mit Mietzins-Anfechtungen überrannt

mmi

9.7.2023

Der Referenzzinssatz für Wohnungsmieten ist am 1. Juni erstmals erhöht worden: Von 1,.25 auf 1,5 Prozent.
Der Referenzzinssatz für Wohnungsmieten ist am 1. Juni erstmals erhöht worden: Von 1,.25 auf 1,5 Prozent.
KEYSTONE/GAETAN BALLY

Viele Mieterinnen und Mieter sind verunsichert. Der Grund: Sie erhalten Mietzinserhöhungen aufgrund des gestiegenen hypothekarischen Referenzzinssatzes. Schlichtungsstellen werden mit  Anfragen überrant.

mmi

9.7.2023

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Am 1. Juni ist der Referenzzinssatz für Mietzinsen seit 2008 erstmals gestiegen: Von 1,25 auf 1,5 Prozent.
  • Aufgrund des Anstiegs haben etliche Mieter und Mieterinnen eine ein Schreiben von den Vermietern erhalten, dass sie bald mehr Miete bezahlen müssen.
  • Wie die «Sonntagszeitung» berichtet, wehren sich Betroffene dagegen, mit der Konsequenz, dass die Schlichtungsstellen von Anfragen überrannt werden.

Im Juni erhielt Sabine M. eine Mieterhöhung von 106 Franken, was einer Erhöhung um 7,7 Prozent entsprach. Obwohl der im Mietvertrag festgelegte Referenzzinssatz 1,25 Prozent betrug und somit grundsätzlich eine Erhöhung gerechtfertigt war, schien ihr der Betrag für die «allgemeine Kostensteigerung» von über 30 Franken pro Monat seltsam. Sie überprüfte die Erhöhung mit dem Mietzinsrechner des Mieterinnen- und Mieterverbands und erhielt die Empfehlung, diese anzufechten.

So wie Sabine M. wie es die «Sonntagszeitung schildert, geht es viele Mieterinnen und Mieter. Sie sind von Mietanpassungen betroffen und müssen ab Oktober oder im kommenden Jahr mehr für ihr Daheim bezahlen.

Teuerung, Unterhaltskosten und andere Gebühren

Der Grund ist die Erhöhung des hypothekarischen Referenzzinssatzes auf 1,5 Prozent vom 1. Juni dieses Jahres. Das heisst, Vermieter können die Miete um 3 Prozent anpassen, wenn der Referenzzins im Mietvertrag bei 1,25 Prozent liegt oder Mietzinssenkungen in den vergangenen Jahren weitergegeben wurden. Zusätzlich können Vermieter bis zu 40 Prozent der Teuerung auf die Mieter abwälzen, einschliesslich Unterhaltskosten der Liegenschaft und anderen Gebühren.

Ob die Mietzinserhöhungen gerechtfertigt sind oder nicht, verunsichert die Mieter*innen. Demnach hat der Mieterinnen- und Mieterverband Anfang Juni deutlich mehr Anfragen als in anderen Monaten erhalten. Der Mietzinsrechner wurde ebenfalls häufig genutzt, mit der Empfehlung den Mietzins anzufechten, da die Erhöhungen angeblich ungerechtfertigt seien. Allerdings wies der Mietzinsrechner einen Fehler auf, der mittlerweile behoben wurde. Rund 0,2 Prozent der Anfragen waren von diesem Fehler betroffen.

Lange Bearbeitungszeiten können für Mieter*innen mit geringem Budget ein Problem werden

Aufgrund des Anstiegs der Anfechtungen dauern die Schlichtungsverfahren länger, und die Schlichtungsstellen sind stark ausgelastet. Die Zahl der Gesuche ist deutlich gestiegen, beispielsweise im Kanton Luzern und in der Stadt Zürich. Die Bearbeitung der Verfahren wird sich voraussichtlich über den 1. Oktober hinausziehen. Dies kann für Mieter, die sich die erhöhten Mietkosten schwer leisten können, zu einem Problem werden. Falls die Mieterhöhungen als gerechtfertigt bewertet werden, müssen die Mietzinserhöhungen rückwirkend gezahlt werden.

Sabine M. wurde von ihrer Hausverwaltung kontaktiert, nachdem diese über ihr Gesuch informiert worden war. Die Hausverwaltung räumte ein, die «allgemeine Kostensteigerung» zu hoch angesetzt zu haben, und legte sie nun auf rund die Hälfte des ursprünglichen Betrags fest.

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