Zuzwil SG Rentnerpaar darf nicht ins Pflegeheim – jetzt soll Kanton entscheiden

Von Samuel Walder

19.9.2024

Das Ehepaar aus Zuzwil will ins Pflegeheim Lindenbaum – darf aber nicht einziehen (Symbolbild).
Das Ehepaar aus Zuzwil will ins Pflegeheim Lindenbaum – darf aber nicht einziehen (Symbolbild).
Bild: Keystone

Klara und Hans Künzli dürfen nicht ins Pflegeheim Lindenbaum in Zuzwil SG. Der Grund: Ihre Tochter und der Heimkommissionspräsident haben sich zerstritten.

Samuel Walder

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  • Das Rentnerpaar Klara und Hans Künzli darf nicht ins Pflegeheim Lindenbaum einziehen.
  • Die Familie hat eine aussergerichtliche Einigung angestrebt, welche die Gemeinde jedoch ablehnte.
  • Nun versucht es die Familie über die kantonalen Behörden den Eintritt ins Pflegeheim zu erhalten. 

Das Rentnerpaar Klara und Hans Künzli leben seit 1956 in Züberwangen SG. Klara Künzli stammt ursprünglich aus Deutschland und Hans Künzli aus dem Toggenbrug, schreibt das «Tagblatt» im Jahr 2023. Sie lebten ein gutes Leben im kleinen Ort in der Ostschweiz. So war Herr Künzli als Dorfpräsident im Dorfteil Züberwangen im Amt und engagierte sich sehr im Dorf. Klara Künzli engagierte sich im Frauenverein, im Turnverein und in der katholischen Kirchgemeinde. Sie ist inzwischen 90 Jahre und er 88 Jahre alt. Im Moment wohnt das Ehepaar im Pflegeheim Sonnmatt in Niederuzwil. Ihr grösster Wunsch ist es, in Pflegeheim Lindenbaum in Zuzwil SG einzuziehen. Das Heim verweigert dies aber.

Die Vorgeschichte ist lang. Wieso darf ein Rentnerpaar nicht in ein Pflegeheim einziehen? Man könnte annehmen, dass das Pflegeheim keinen freien Platz mehr hat, oder dass sich das Paar den Aufenthalt nicht leisten kann. Der wahre Grund ist persönlicher. 

Tochter verkracht sich mit Heimkomissionspräsident

Monika Kleinburger, die Tochter der Künzlis arbeitete von 2013 bis 2021 im Wohn- und Pflegeheim Lindenbaum in Zuzwil-Weieren, trat jedoch nach Konflikten mit der Heimleitung zurück. Das Team wollte damals nicht, dass Kleinburger geht. Denn die Angst war, dass weitere Angestellte kündigen würde.

Gemäss Kleinburger ist genau das passiert. Weiteres Pflegepersonal hat gekündigt. Deshalb glaubt sie: «Roland Hardegger nimmt mir die Geschehnisse nach meiner Kündigung bis heute übel.» Der Gemeindepräsident von Zuzwil, welcher gleichzeitig Heimkommissionspräsident ist, hat den Heimeintritt verweigert.

Jetzt leiden die Eltern von Kleinburger darunter. Klara und Hans Künzli dürfen nicht ins Pflegeheim Lindenbaum einziehen.

Seither diskutieren Ehepaar und Gemeinde hin und her. Die Gemeinde hat den jüngsten Vergleichsvorschlag der Familie abgelehnt, wie aus E-Mails der Anwälte hervorgeht. Dies deutet darauf hin, dass der Konflikt weiter ungelöst bleibt.

Jetzt soll der Kanton entscheiden

Die Rentner haben jetzt die Nase voll. Die Familie hat entschieden, den Fall an den Kanton weiterzuziehen. Tochter Monika Kleinburger sagt: «Meine Familie hat sich sehr gewünscht, dass wir die Geschichte mit einem Vergleich beenden und einen Schlussstrich ziehen können. Dass dies nicht möglich ist, macht mich betroffen und wütend zugleich.»

Was der Familie passiert sei ungerecht und deswegen wolle sie weiterkämpfen. Kleinburger meint: «Meinen Eltern wurde der Eintritt ins Heim aus Gründen verwehrt, die gar nichts mit ihnen zu tun haben.»

Die Anwältin der Familie schlug im Juni eine aussergerichtliche Einigung vor, bei der die Gemeinde 18'000 Franken zum Auswärtigenzuschlag beitragen sollte. Dieser Zuschlag wird erhoben, wenn Personen von ausserhalb in ein Alters- oder Pflegeheim ziehen, und die Künzlis zahlen im Seniorenzentrum Sonnmatt mehr als 30'000 Franken zusätzlich.

Urteil des Kantons noch nicht bekannt

Anfang 2023 brachten die Künzlis den Fall vor den Kanton, doch das Verfahren wurde pausiert, um eine aussergerichtliche Einigung zu ermöglichen. Dieser Versuch ist nun endgültig gescheitert. Wann der Kanton den Fall behandelt, ist unklar.

Doch was machen Künzlis, wenn der Kanton gegen den Willen der Familie entscheidet? «Das wissen wir noch nicht», so die Tochter. Und ergänzt dann: «Immerhin kommt dieses Urteil dann von einer Instanz, die emotional nicht in das Thema involviert ist.»