Frau und Mann verurteilt Polizist leiht Frau Rennwagen für Spritztour in Würenlos – Unfall

Lea Oetiker

13.1.2025

Eine Frau krachte mit einem nicht zugelassenen Rennwagen in eine Firmen-Fassade. Nun wurde sie verurteilt.
Eine Frau krachte mit einem nicht zugelassenen Rennwagen in eine Firmen-Fassade. Nun wurde sie verurteilt.
KEYSTONE

Eine Probefahrt mit einem nicht zugelassenen Rennwagen endete für eine Deutsche in Würenlos mit einem Knall: Sie krachte in eine Firmen-Fassade und wurde nun dafür verurteilt. So auch der Polizist, der ihr das Auto lieh. 

Lea Oetiker

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Im Sommer 2024 fuhr ein Rennwagen in Würenlos in die Fassade einer Firma.
  • Die Lenkerin hatte sich das Auto von einem Polizisten ausgeliehen.
  • Nun wurden beide verurteilt.

Im Sommer 2024 krachte ein Rennwagen in Würenlos in die Fassade einer Firma. Im Auto sass eine Deutsche, die den seltenen Sportwagen vom Besitzer für eine Probefahrt erhalten hatte. Der Besitzer ist ein in einem anderen Kanton tätiger Polizist.

Eigentlich hätte das Fahrzeug auf öffentlichen Strassen gar nicht eingesetzt werden dürfen, schreibt die «Aargauer Zeitung». Deshalb wurde auch der Polizist als Halter im Dezember rechtskräftig per Strafbefehl verurteilt. Finanziell fiel das Urteil für die Frau milder aus, jedoch erhielt sie einen Eintrag ins Strafregister.

In welcher Beziehung die beiden zueinander stehen, ist in den Strafbefehlen nicht ersichtlich. Sie waren jedoch gemeinsam unterwegs und drehten ein paar Runden im Rennwagen, im Würenloser AG Gewerbegebiet.

Rennwagen rutschte über den Randstein in die Hausfassade

Als die Frau das Fahrzeug beschleunigte, gab sie viel zu viel Gas und das Heck brach aus. Daraufhin verlor sie die Kontrolle über das Auto und kollidierte «seitlich/ frontal» mit einem parkierten Personenwagen, wie die Badener Staatsanwaltschaft schreibt.

Durch den Aufprall drehte sich der Rennwagen zurück und rutschte frontal über den Randstein in die Hausfassade, heisst es weiter. An beiden Fahrzeugen und an der Hausfassade entstanden Sachschaden. 

Im Urteil steht, dass sie ihre Sorgfaltspflicht verletzte und einen vorhersehbaren Unfall verursachte, weil sie den Rennwagen «nicht ständig so beherrschte, dass sie ihren Vorsichtspflichten nachkommen konnte».

Schliesslich wurde sie wegen Nichtbeherrschens des Fahrzeugs mit Unfallfolge, Führens eines Fahrzeugs ohne Haftpflichtversicherung, ohne Fahrzeugausweis und ohne Kontrollschild sowie wegen Inverkehrbringens eines nicht betriebssicheren und vorschriftsgemässen Fahrzeugs, zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 100 Franken mit einer Probezeit von zwei Jahren, verurteilt.

Dazu kommt eine Busse von 1500 Franken. Insgesamt belaufen sich ihre Kosten auf 2710 Franken – vorausgesetzt, sie bleibt während der Probezeit straffrei. Nebst dem Eintrag im Strafregister erhält auch das Amt für Migration und Integration eine Mitteilung.

Polizist zu hoher bedingten Geldstrafe verurteilt

Der Polizist wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 250 Franken (insgesamt 15'000 Franken) verurteilt. Grund dafür: Er hat sein Auto in einem nicht betriebssicheren und vorschriftsgemässen Zustand sowie ohne Versicherungsschutz, gültige Kontrollschilder und Fahrzeugausweis einer Drittperson überlassen hatte. Wenn er i den nächsten drei Jahren keine weiteren Straftaten begeht, muss er diese nicht bezahlen.

Bezahlen muss er aber die Busse von 3000 inklusive Strafbefehlsgebühren von 900 Franken.