Grenzen öffnen Nun ist auch Einkaufstourismus wieder erlaubt

SDA/jka

12.6.2020 - 11:54

Einkaufstourismus, wie hier in Konstanz, ist wieder erlaubt: Im Schengen-Raum, zu dem die Schweiz gehört, werden die Einreisebeschränkungen ab Montag um Mitternacht aufgehoben. 
Einkaufstourismus, wie hier in Konstanz, ist wieder erlaubt: Im Schengen-Raum, zu dem die Schweiz gehört, werden die Einreisebeschränkungen ab Montag um Mitternacht aufgehoben. 
Source: Keystone

Am Montag öffnet die Schweiz ihre Grenzen zu den EU- und Efta-Staaten sowie Grossbritannien wieder. Damit fallen auch die Grenzkontrollen innerhalb des Schengen-Raums weg. 

Der Bundesrat nahm an seiner Sitzung am heutigen Freitag zur Kenntnis, dass das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) alle Schengen-Staaten von der Liste der Risikoländer gestrichen hat. Ab Montag um Mitternacht gilt  deshalb wieder die volle Personenfreizügigkeit gegenüber den EU- und Efta-Staaten sowie zusätzlich für Grossbritannien.

Verwirrung um 24 Stunden

Während es von Schweizer Seite her heisst, die Grenzen würden in der Nacht auf den 15. Juni (Montag) geöffnet, herrscht in Deutschland Verwirrung rund um den genauen Öffnungszeitpunkt. Das Auswärtige Amt schreibt, die Grenzöffnung erfolge erst mit Ablauf des Montags – also in der Nacht auf den 16. Juni. Laut SWR gibt es aber Anzeichen dafür, dass auch Deutschland ab Montagmorgen auf Grenzkontrollen verzichtet.

Nun dürfen Schweizerinnen und Schweizer wieder zum Einkaufen über die Grenze. Sämtliche Grenzübergänge, die wegen der Corona-Pandemie im März geschlossen wurden, werden wieder geöffnet. Risikobasierte Kontrollen gibt es weiterhin, um Schmuggel und Kriminalität zu verhindern, wie der Bundesrat mitteilt.

Sechs Risikoländer

Eine Ausnahme gilt allerdings für Bulgarien, Irland, Kroatien, Rumänien, Zypern sowie Grossbritannien. Diese Länder, die nicht zum Schengen-Raum gehören, bleiben vorerst auf der Liste der Risikostaaten. Für Drittstaaten-Angehörige aus diesen Ländern bleibt die Einreise in die Schweiz weiterhin eingeschränkt.

In die Schweiz einreisen können freizügigkeitsberechtigte Personen und damit auch Bürger dieser Staaten und ihre Familienangehörigen – egal welche Nationalität sie haben. Drittstaatenangehörige aus diesen Ländern dürfen für bis zu neunzig Tage einreisen, wenn sie von einem Unternehmen mit Sitz in den sechs Staaten entsandt werden.

Einschränkungen gelten noch für Passagierflüge. Gemäss der angepassten Verordnung können Flüge aus Risikoländern oder -regionen eingeschränkt oder untersagt werden. Federführend ist das EJPD. Es muss sich mit dem Innen- und dem Aussendepartement, dem Umwelt- und Verkehrsdepartement (Uvek) und dem Finanzdepartement absprechen.

Mitte März eingeführt

Da die Zahl der Neuansteckungen mit dem Coronavirus abnimmt, hatten sich die Innenministerinnen und Innenminister der Schengen-Staaten bereits vor einer Woche darauf geeinigt, die Kontrollen im Schengen-Raum so rasch als möglich wieder aufzuheben. Laut der Mitteilung haben auch zahlreiche andere Schengen-Staaten für Montag die Öffnung ihrer Grenzen angekündigt.

Wann die Schweizer Grenzen auch für Menschen aus Drittstaaten wieder offen sind, steht noch nicht fest. Der Bundesrat will den Entscheid in Abstimmung mit den anderen Schengen-Staaten treffen.

Die Einreisebeschränkungen hatte der Bundesrat im März schrittweise verhängt. Systematische Grenzkontrollen wurden eingeführt und zahlreiche kleinere Grenzübergänge geschlossen. Ziel war, die Menschen in der Schweiz vor dem Coronavirus zu schützen und zu verhindern, dass Personen aus dem Ausland sich in der Schweiz behandeln lassen und das Gesundheitswesen überlasten.

Zurück zur Startseite

SDA/jka