Aviatik-Experten zu Bersets Grounding«Nicht so dramatisch», aber «peinlich»
gbi
13.7.2022
«Muss die Luftpolizei aufsteigen, ist das für einen Privatpiloten absolut peinlich»: Aviatik-Experten ordnen den Flugzeug-Vorfall von Bundesrat Alain Berset in Frankreich ein und benennen mögliche Konsequenzen.
gbi
13.07.2022, 10:28
13.07.2022, 10:55
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Wenn sich das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) zu einem Privatflug äussert, muss etwas Ungewöhnliches passiert sein: Bundesrat Alain Berset hatte am 5. Juli bei einem Flug mit einem Sportflugzeug in Frankreich einen Einsatz der Luftpolizei ausgelöst, hält sein Departement in einer Stellungnahme vom Dienstag fest. Als Grund wird «eine Fehlinterpretation der Angaben der Luftverkehrskontrolle» genannt.
Die «Neue Zürcher Zeitung» hatte zuerst über den Vorfall berichtet. Der Zeitung zufolge soll Berset mit der gemieteten Maschine in gesperrten Luftraum eingedrungen sein. Daraufhin hätten ihn zwei Kampfflugzeuge an den Boden begleitet. Dazu äussert sich das EDI jedoch nicht.
«Schnell passiert»
Gesperrt sei der Luftraum zumeist über AKW, militärischen Einrichtungen oder auch Flugplätzen, erklärt Aviatik-Experte Max Ungricht bei «20 Minuten». «Muss die Luftpolizei aufsteigen, ist das für einen Privatpiloten absolut peinlich. Es bedeutet, dass Herr Berset entweder die Flugvorbereitung nicht seriös genug gemacht hat oder das GPS nicht im Auge hatte.»
Zugleich sagt Ungricht, ein Fehler sei «schnell passiert». Womöglich fehle dem Gesundheitsminister auch die Flugpraxis. In Frankreich nehme man ein Eindringen in den Luftraum aber sehr ernst.
Laut Angaben seines Departements hat Berset die Pilotenlizenz 2009 erworben. Er miete «gelegentlich ein einmotoriges Sportflugzeug».
Ein Vorfall, wie er dem Innenminister nun geschehen sei, wird laut Ungricht in der Regel mit einer Verwarnung oder Busse geahndet. Auch könne man an den Einsatzkosten beteiligt werden.
Blöde Sprüche von anderen Piloten
Der «Blick» befragte Aviatik-Experte Sepp Moser zu dem Vorfall in Frankreich. Moser schätzt den Fall als «nicht so dramatisch» ein. Dennoch findet auch er wie sein Kollege Ungricht: «Für einen Piloten ist ein solcher Vorfall peinlich. Wenn er Mitglied in einem Flugklub ist, wird er wohl noch ein paar Mal damit aufgezogen und muss bestimmt eine Runde zahlen.»
Das Grounding des Bundesrats war nur von kurzer Dauer: «Nach einer Identitätskontrolle am Boden sowie einem Austausch über den Sachverhalt konnte Alain Berset seinen Flug mit dem von ihm gemieteten Flugzeug wieder aufnehmen», heisst es in der Stellungnahme des Innenministeriums weiter.