Laut dem Willen des Nationalrats soll der Bundesrat bestimmte Massnahmen während der Coronapandemie bis 2021 weiterführen können – allerdings sollen seine Befugnisse beschränkt werden.
Bevor der Bundesrat neue Coronamassnahmen erlässt, soll er nicht nur die Kantone, sondern auch die Sozialpartner sowie die Verbände der Gemeinden und Städte in die Arbeiten einbeziehen. Das hat der Nationalrat bei der Beratung des Covid-19-Gesetzes entschieden.
Mit der Vorlage soll das Notrecht soweit nötig im Gesetz verankert werden. Um die Covid-19-Epidemie zu bekämpfen und ihre Folgen zu mildern, soll der Bundesrat bestimmte Massnahmen wenn nötig bis Ende 2021 weiterführen dürfen. Der Nationalrat will die Macht des Bundesrats aber weiter beschränken als dieser es vorsieht.
Durchgesetzt hat sich ein Antrag, wonach die Regierung die Kantone, die Dachverbände der Sozialpartner sowie die Verbände der Gemeinden und Städte künftig bei der Erarbeitung von Massnahmen einbeziehen muss, die ihre Zuständigkeit betreffen. Diesen Entscheid fällte der Nationalrat am Mittwoch mit 150 zu 43 Stimmen bei 2 Enthaltungen.
«Es kann nicht sein, dass der Bundesrat alles in Eigenregie entscheiden will», sagte Katharina Prelicz-Huber (Grüne/ZH). Bundeskanzler Walter Thurnherr versicherte, dass der Bundesrat wenn immer möglich eine breite Konsultation vornehmen werde. Weitere Konsultationspflichten ins Gesetz zu schreiben, sei aber nicht wünschenswert. «Manchmal muss es schnell gehen.»
Vergleichbare Basis für Entscheide
Die grosse Kammer will aber grundsätzlich breitere Mitspracherechte. Der Bundesrat soll das Parlament regelmässig, frühzeitig und umfassend über die geplanten Massnahmen informieren und die zuständigen Kommissionen konsultieren. In dringlichen Fällen soll der Bundesrat die Kommissionspräsidentinnen oder -präsidenten informieren.
Wenn der Bundesrat und die Kantone Massnahmen anordnen, sollen sie sich nach Meinung des Nationalrats an zeitlich und regional vergleichbaren Daten orientieren, die auf die Gefahr einer Überlastung des Gesundheitssystems, erhöhter Sterblichkeit und von schweren Krankheitsverläufen hindeuten.
Abgelehnt hat der Nationalrat Anträge aus den Reihen der SVP, welche dem Bundesrat nur Massnahmen erlaubt hätten, um die Übersterblichkeit zu bekämpfen und welche die Möglichkeiten von Kantonen übersteigen. Die Mehrheit erachtete die Begrifflichkeit dieser Vorschläge als zu schwammig und nicht zielführend.
Hilfe für Unterschriftensammler
Der Nationalrat fordert ferner erste Anpassungen in den Sachbereichen des Gesetzes. So soll beim Covid-19-Erwerbsersatz sichergestellt sein, dass nur dann Entschädigungen ausgerichtet werden, wenn ein Erwerbsausfall nachgewiesen werden kann. Zudem sollen Arbeitgeber, die besonders gefährdeten Angestellten bei einem faktischen Berufsausübungsverbot weiterhin den Lohn zahlen, eine Rückerstattung aus dem Covid-19-Erwerbsersatz beanspruchen können.
Weiter fordert die grosse Kammer Anpassungen im Ausländerrecht: Der Bundesrat soll zwar die Einreise oder den Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern einschränken können, nicht aber den Familiennachzug und die Einreise von Konkubinatspartnerinnen und -partnern.
Schliesslich hat der Nationalrat dem Bundesrat die Kompetenz gegeben, Referendumsbegehren mit der nötigen Anzahl Unterschriften, jedoch ohne Stimmrechtsbescheinigung innerhalb der Referendumsfrist bei der Bundeskanzlei zu empfangen. Damit soll die Ausübung der politischen Rechte unterstützt werden.
Der Nationalrat führt die Detailberatung am Nachmittag fort.
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