Pandemie bei Tieren Massnahmen gegen Vogelgrippe werden verlängert

sda/tgab

11.3.2022 - 19:27

Bei Verdacht auf Vogelgrippe müssen sich auch Hühner einem PCR-Test unterziehen. (Archivbild)
Bei Verdacht auf Vogelgrippe müssen sich auch Hühner einem PCR-Test unterziehen. (Archivbild)
KEYSTONE/Michael Buholzer

Der Bund verlängert die Schutzmassnahmen gegen die Vogelgrippe entlang der grossen Gewässer der Schweiz bis mindestens Ende März. Die Seuche grassiere immer noch in weiten Teilen Europas, begründete er am Freitag die Massnahme.

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Weil die Vogelgrippe in Europa immer noch aktiv ist, verlängert der Bund die Schutzmassnahmen an Schweizer Gewässern.

Die Fallzahlen sänken zwar, nachdem die meisten Zugvögel ihr Winterquartier verlassen hätten, teilte das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) mit. Der Höhepunkt sei in der ersten Januarwoche erreicht worden.

Neue Fälle in der Schweiz zeigten jedoch, dass die Sicherheitsmassnahmen aufrechterhalten werden müssten, so das BLV. Am 10. März 2022 wurde bei Schaffhausen bei einer toten Möwe die Vogelgrippe nachgewiesen. In der letzten Februarwoche war das Virus zudem bei einem toten Graureiher nachgewiesen worden, der im Pelikan-Gehege des Tierparks Dählhölzli in Bern gefunden worden war.

Im November hatte der Bund entlang der grossen Gewässer des Mittellandes sowie entlang der Aare Kontroll- und Beobachtungsgebiete eingeführt. Ziel ist, zu verhindern, dass Geflügel in Kontakt mit Wildvögeln kommen. Unter anderem dürfen Tiere nur in Stallungen gefüttert und getränkt werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind. Auslaufflächen müssen mit Netzen abgedeckt werden. Ist dies nicht möglich, darf das Geflügel nicht ins Freie gelassen werden.