Standpauke und BussenDarum packt der Bundesrat Maskengegner künftig härter an
uri
19.11.2020
Die Standpauke kommt aus einer Ecke, aus der man sie nicht erwartet: Bundesrat Ueli Maurer findet deutliche Worte für Maskenverweigerer. Auf diese können künftig happige Bussen zukommen.
Am Mittwoch präsentierte der Bundesrat weitere Massnahmen in der Coronakrise. Darunter auch den Entscheid, dass die Polizei künftig Personen, die gegen die Coronavorschriften verstossen, bereits an Ort und Stelle büssen kann. An der Medienkonferenz zu den Entscheiden sorgte dabei Bundesrat Ueli Maurer für eine Überraschung.
Zuletzt war der SVP-Politiker eher durch Kritik an Taskforce-Experten aufgefallen oder Skepsis an den Massnahmen des Bundesamts für Gesundheit (BAG). Nach einer kritischen Journalistenfrage zu den anvisierten Bussen schoss Maurer nun gegen die Protestaktionen der Corona-Leugner: «Das bringt einfach nichts.» Man brauche Disziplin und habe sich anzupassen, «und vielleicht hilft da und dort eine Ordnungsbusse», führte er aus.
Kantone wünschten Ordnungsbussen
Er glaube zwar nicht, dass man jetzt nur noch Busszettel verteile. Gefragt sei aber Disziplin, egal ob man dafür sei oder dagegen. Zur Illustration des Sachverhalts griff Maurer auf ein Bild aus dem Strassenverkehr zurück: «Sie können mit 140 fahren wollen, aber es ist halt 120. Und Maske ist Maske. Und Vorsicht ist Vorsicht», ob einem das passe oder nicht.
Mit den Massnahmen sorge man für Ordnung, erklärte Maurer. «Da kann man protestieren und auf den Tisch schlagen», doch wenn die Ansteckungen nicht zurückgingen, «ist das alles nichts».
Um die Fallzahlen zu drücken, will der Bundesrat eine Änderung des Covid-19-Gesetzes während der Wintersession im Eilverfahren durch das Parlament bringen. Integriert ist darin auch die Änderung des Ordnungsbussengesetzes.
Derzeit können Übertretungen gegen Coronabestimmungen durch Bund und Kantone lediglich durch ordentliche Strafverfahren sanktioniert werden. Wie der Bundesrat betonte, hätten sich die Kantone jedoch eine Anpassung gewünscht. Verstösse gegen das Epidemiegesetz, besonders «gegen die Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske in öffentlich zugänglichen Bereichen von Einrichtungen und Betrieben und in Zugangsbereichen des öffentlichen Verkehrs», sollen künftig auch mittels einer Ordnungsbusse bestraft werden können. Die Polizei kann dann bereits vor Ort eine Busse ausstellen.
Maximal 300 Franken
Die maximale Höhe der Sanktion im Ordnungsbussenverfahren liegt bei 300 Franken. Normalerweise werden die Bussen von der Polizei ausgestellt. Wie der Rechtsanwalt Thomas Merz «20 Minuten» erklärte, könnten je nach Art der Übertretung aber auch andere Behörden dazu befugt sein, Ordnungsbussen auszustellen.
Werde eine solche Busse nicht innert 30 Tagen bezahlt, werde der Vorgang an die Staatsanwaltschaft überwiesen und ein Strafbefehl erhoben. Dann könne es «schnell teurer werden, weil Gebühren und Verfahrenskosten dazukommen», sagte Merz.
Schweizweit gilt die Maskenpflicht nach derzeitigem Stand in den Aussenbereichen von Einrichtungen und Betrieben, beispielsweise Läden, Veranstaltungsorten, Restaurants und Bars oder Wochen- und Weihnachtsmärkten. Ausserdem in belebten Fussgängerbereichen und überall dort, wo der erforderliche Abstand im öffentlichen Raum nicht eingehalten werden kann.
Ebenfalls Maske tragen müssen Schüler ab der Sekundarstufe II und Arbeitskollegen in Innenräumen, etwa einem Grossraumbüro oder in Sitzungsräumen.
Ordnungsbussen, die ohne lange Verfahren ausgestellt werden können, forderte für renitente Corona-Skeptiker zuletzt auch der renommierte Schweizer Gesundheitsökonom Willy Oggier. Er ging jedoch noch weiter und meinte, dass auch private Sicherheitsdienste und die Bahnpolizei entsprechende Bussen verhängen können sollten. Zudem schlug Oggier vor, Regelbrecher namentlich zu erfassen, sodass sie bei einer Covid-19-Infektion bei Engpässen kein Bett auf der Intensivstation bekommen würden.
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