Strafbefehl in Winterthur Mann zahlt Raten nicht und verkauft geleasten BMW – das wird teuer

Sven Ziegler

13.9.2024

Den geleasten BMW verkaufte der Mann. 
Den geleasten BMW verkaufte der Mann. 
Robert Michael/dpa

In Winterthur least ein Mann einen BMW, zahlt nicht – und verkauft dann das geleaste Auto. Das kommt ihn nun teuer zu stehen. 

Sven Ziegler

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  • In Winterthur least ein Mann einen BMW, zahlt nicht – und verkauft dann das geleaste Auto.
  • Das kommt ihn nun teuer zu stehen.

Ein 35-jähriger Nordmazedonier aus Winterthur hat sich durch seine Liebe zu schnellen Autos in rechtliche Schwierigkeiten gebracht. Im Herbst 2021 und Frühling 2022 leaste er über dieselbe Firma zwei Luxusfahrzeuge: einen BMW M5 im Wert von 95'000 Franken und einen Porsche Panamera für 42'000 Franken, wie der «Landbote» berichtet.

Nach dem Leasing begann der Mann, die Fahrzeuge nicht wie vorgesehen zu nutzen. Bereits wenige Monate nach der Übernahme des BMW meldete er das Kontrollschild auf dem Strassenverkehrsamt ab und beantragte ein neues, wodurch der Warnhinweis «Halterwechsel verboten» aus dem System entfernt wurde.

Dieser Hinweis soll verhindern, dass geleaste Fahrzeuge verkauft werden. Mit dem neuen Nummernschild verkaufte der Mann den BMW für etwa 75'000 Franken an einen kosovarischen Autohändler im Kanton Thurgau.

Unbedingte Geldstrafe

Für den Porsche bezahlte der Mann die Leasingraten nicht zuverlässig, was schliesslich zur Kündigung des Vertrages durch die Leasingfirma führte. Trotz der Aufforderung, das Fahrzeug zurückzugeben, versteckte er den Porsche in seiner Garage und setzte ihn weiter in Gebrauch. Erst im Frühling 2024 deponierte er die Nummernschilder auf dem Strassenverkehrsamt und stellte den Porsche in einer abgeschlossenen Garage in Winterthur ab.

Der Mann wurde von der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland wegen Veruntreuung (BMW) und Sachentziehung (Porsche) zu einer unbedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 30 Franken, also insgesamt 5'400 Franken, verurteilt. Die Staatsanwaltschaft entschied sich, auf den Widerruf einer Vorstrafe aus dem Jahr 2020 zu verzichten, bei der der Beschuldigte zu einer bedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt worden war.