Strafbefehl trotz geplatztem Deal Mann will illegal Hustensirup verkaufen und wird beklaut

Lea Oetiker

4.11.2024

23-Jähriger wollte illegal Hustensirup verkaufen, wurde jedoch beklaut.
23-Jähriger wollte illegal Hustensirup verkaufen, wurde jedoch beklaut.
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Ein 23-Jähriger wollte 40 Flaschen eines verschreibungspflichtigen Hustensirups illegal verkaufen. Bevor es zum Verkauf kam, wurden ihm die Flaschen aber vom vermeintlichen Käufer gestohlen.

Lea Oetiker

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Ein 23-jähriger St. Galler versuchte, 40 Flaschen des verschreibungspflichtigen Hustensirups Makatussin illegal zu verkaufen.
  • Dabei wurde er vom vermeintlichen Käufer und zwei Unbekannten beklaut.
  • Trotzdem verurteilte ihn die Staatsanwaltschaft wegen versuchten unerlaubten Vertriebs von Arzneimitteln.

Ein 23-Jähriger wollte einem anderen Mann 40 Flaschen Makatussin-Hustensirup à je 80 Milliliter ohne entsprechende ärztliche Verschreiben verkaufen.

Doch bevor es zum Verkauf oder einer Übergabe der Arzneimittel kam, stahl der per Instagram kontaktierte vermeintliche Käufer zusammen mit zwei Unbekannten dem St. Galler alle 40 Flaschen, wie «20 Minuten» schreibt.

Bei Makatussin handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges, codeinhaltiges Arzneimittel. Der Hustensirup wird teilweise in Kombination mit Süssgetränken wie Sprite konsumiert, um sich zu berauschen. Der Konsum kann zu einer Abhängigkeit führen.

Woher er das Medikament hatte, ist nicht bekannt

Woher der 23-Jährige die Flaschen hatte, ist nicht bekannt, heisst es weiter laut der Zeitung. «Der Beschuldigte wusste, dass er über keine zum Verkauf notwendige Medizinzulassung verfügte und folglich nicht befugt war, die Arznei zu verkaufen», schreibt die Staatsanwaltschaft im Strafbefehl, den der Mann Mitte Oktober per Post erhielt.

Mit seinem Verhalten habe der 23-Jährige sich bewusst darüber hinweggesetzt. Wie der St. Galler mit dem Verkauf des Hustensirups schlussendlich aufflog, ist nicht bekannt.

Mitte Oktober sprach die St. Galler Staatsanwaltschaft den Mann wegen versuchten, vorsätzlicher, unerlaubten Verbreitung von Arzneimitteln für schuldig.

Er wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen à je 30 Franken (total 600 Franken) verurteilt. Diese muss er nur bar bezahlen, falls er innert zwei Jahren erneut straffällig würde. Bezahlen muss der 23-Jährige jedoch die Verfahrenskosten in der Höhe von 450 Franken.

Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig.