Urteil in Luzern Mann fährt Vermieter nach Streit über den Haufen – Gefängnis

Sven Ziegler

9.8.2024

Das Gebäude des Luzerner Kriminalgerichts am Alpenquai in Luzern. (Archivaufnahme)
Das Gebäude des Luzerner Kriminalgerichts am Alpenquai in Luzern. (Archivaufnahme)
sda

Ein jahrelanger Streit in der Zentralschweiz endet damit, dass der Mieter seinen Vermieter über den Haufen fährt. Nun muss der Mann ins Gefängnis. 

Sven Ziegler

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  • Ein Mann lieferte sich einen jahrelangen Streit mit seinem Vermieter.
  • Schliesslich überfuhr er ihn mit dem Auto.
  • Nun muss der Mann ins Gefängnis.

Ein jahrelanger Mietstreit in einer ländlichen Gemeinde bei Luzern eskalierte im Januar 2021, als ein Mieter seinen Vermieter auf einem Parkplatz vor dem gemeinsamen Wohnhaus mit dem Auto erfasste.

Der Vorfall ereignete sich, während der Vermieter gerade Schnee schaufelte, wie «Zentralplus» unter Berufung auf ein Urteil des Luzerner Kriminalgerichts schreibt. Anstatt auf seinen Parkplatz zu fahren, soll der 56-jährige Mieter absichtlich rückwärts auf den Vermieter zugefahren sein.

Der Vermieter, der mit dem Rücken zum Auto stand, wurde vom Fahrzeugheck getroffen, mehrere Meter durch die Luft geschleudert und erlitt Verletzungen, als er in einen Schneehaufen und gegen eine Mauer prallte. Nach dem Vorfall beschimpfte der Mieter den verletzten Vermieter sogar noch und warf ihm vor, das Auto beschädigt zu haben.

Langjähriger Konflikt

Dieser Vorfall war jedoch nur der Höhepunkt eines langanhaltenden Konflikts. Zuvor hatte der Mieter seinen Vermieter jahrelang terrorisiert, unter anderem durch das Versenden von Briefen mit haltlosen Anschuldigungen. In diesen beschuldigte er den Vermieter unter anderem, seine minderjährige Tochter zu belästigen und als Pädophilen, was sich später als völlig unbegründet herausstellte.

Nach dem Überfahr-Vorfall wurde der Mieter von der Polizei aus dem Haus gewiesen. Doch er brach erneut in das Haus ein und manipulierte die Schlösser so, dass sie sich von aussen nicht mehr öffnen liessen. Zudem wurden bei ihm ein Revolver und ein Luftgewehr ohne entsprechende Genehmigung gefunden.

Neben diesen Taten wurde der Mann auch für den Diebstahl von Ordnern aus einem regionalen Betreibungsamt verurteilt, schreibt «Zentralplus» weiter. Während eines Termins entwendete er sechs bis acht Ordner mit sensiblen Dokumenten und drohte später einer Beamtin, diese an die Presse weiterzugeben, um sie in Schwierigkeiten zu bringen. Seine Rechtfertigung war, dass er auf Missstände in der Dokumentenaufbewahrung hinweisen wollte.

Mann muss ins Gefängnis

Das Luzerner Kriminalgericht verurteilte den 56-Jährigen zu einer zweijährigen Gefängnisstrafe, die unbedingt vollzogen wird, da er bereits mehrfach vorbestraft ist, unter anderem wegen Verstössen gegen das Strassenverkehrs- und Umweltgesetz. Besonders schwer wog eine Verurteilung von 2019, bei der er zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt wurde, weil er seine Tochter in die Karibik entführt hatte, nachdem die Behörden beschlossen hatten, das Sorgerecht den Eltern zu entziehen.

Da der Mann weiterhin straffällig wurde, entschied das Gericht nun, die Haftstrafe ohne Bewährung anzusetzen. Der Verurteilte hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.