Frauen verdienen in Verwaltungen von Bund, Kantonen und Gemeinden durchschnittlich 522 Franken pro Monat weniger als Männer. Mit dem Betritt zur Charta für Lohngleichheit wollen 34 staatsnahe Betriebe dieser Ungleichheit entgegentreten.
Die Betriebe aus Branchen wie Gesundheit, Transport, Bildung oder Finanzdienstleistungen traten am Donnerstag der Charta für Lohngleichheit bei, wie das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) am Donnerstag mitteilte. Diese Unternehmen bekräftigen demnach ihren Vorbildcharakter in der Gleichstellung von Frau und Mann.
«Lohngleichheit ist ein zentrales Versprechen. Und dieses gilt es einzulösen. Grosse Teile der Bevölkerung haben uns am Frauenstreik lautstark daran erinnert,» sagte Bundesrat Alain Berset vor den Medien in Bern. «Der Streik hat klargemacht: Gleichstellung ist kein Frauenthema. Gleichstellung betrifft uns alle.»
Berset hatte die Charta vor drei Jahren zusammen mit kantonalen und kommunalen Regierungen lanciert. Sie wurde seither von 16 Kantonen, 86 Städten und Gemeinden sowie vom Bund unterzeichnet, wie es weiter heisst. Die Lohngleichheit soll regelmässig überprüft werden, sowohl innerhalb der Betriebe als auch bei den Unternehmen, die von den 34 Betrieben Aufträge erhalten. Zudem sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Gleichstellung sensibilisiert werden.
Die unterzeichnenden Betriebe beschäftigen laut EBG insgesamt rund 180’000 Personen. Der gesamte öffentliche Sektor von Verwaltungen und staatsnahen Betrieben vereine rund 580'000 Vollzeitstellen. Im öffentlichen Beschaffungswesen der Schweiz würden jährlich Aufträge im Wert von 41 Milliarden Franken vergeben.
35 Prozent der Lohndifferenz nicht erklärbar
In den Verwaltungen von Bund, Kantonen und Gemeinden bestehe eine durchschnittliche Lohndifferenz von monatlich 1498 Franken (16,7 Prozent), heisst es in der Mitteilung. Davon können 65 Prozent durch objektive Faktoren wie berufliche Stellung, Erfahrung oder Ausbildung erklärt werden – 35 Prozent der geschlechtsspezifischen Lohndifferenz allerdings nicht.
Frauen verdienen monatlich im Durchschnitt 522 Franken (5,9 Prozent) weniger als ihre männlichen Berufskollegen. Das zeige die Analyse der Lohnstrukturerhebungsdaten 2016 des Bundesamtes für Statistik. In der Privatwirtschaft betrage dieser Anteil derzeit 657 Franken (8,1 Prozent).
Die Lohnungleichheit zwischen den Geschlechtern sei unfair gegenüber den Frauen, sagte Berset. Sie habe Konsequenzen für die Gesellschaft als Ganzes, denn Lohngleichheit bedeute weniger Renten für Frauen, weniger Einkommen für Familien sowie unfairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen.
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst, dass sich staatsnahe Betriebe mit einer Charta zur Lohngleichheit bekennen. Er bedauert jedoch, dass die Gewerkschaften nicht involviert sind, wie es in einer Mitteilung heisst. Die Gewerkschaften fordern deshalb die beteiligten Unternehmen auf, die Lohngleichheit sozialpartnerschaftlich umzusetzen, um «in diesem wichtigen Bereich endlich Fortschritte zu erzielen».
Neues Arbeitsinstrument
Ab nächstem Jahr werde die Überprüfung der Lohngleichheit für alle Arbeitgebenden einfacher. So steht ab Herbst 2020 das Standard-Analyse-Instrument des Bundes (Logib) in neuer Form zur Verfügung; es wird technisch vereinfacht, und auch Betriebe mit wenigen Beschäftigten können die Lohngleichheit kostenlos testen, wie es weiter heisst.
Bisher konnten nur Betriebe mit mindestens fünfzig Mitarbeitenden Logib benutzen. Das Instrument wurde 2006 im Auftrag des EBG entwickelt und 2018 zusammen mit der Charta mit dem Uno Public Sevice Award (UNPSA) ausgezeichnet.
Am vierten nationalen Treffen zur Förderung der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor nahmen rund hundert Regierungsmitglieder, Vertreterinnen und Vertreter von staatsnahen Betrieben sowie Fachpersonen teil. Organisiert wurde es vom EBG.
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