«Unverschämtheit gegenüber Frauen»Linkes Bündnis eröffnet Referendum gegen «AHV 21»
SDA
4.1.2022 - 11:15
Ein Bündnis aus Gewerkschaften, Parteien und Verbänden lanciert das Referendum gegen die AHV-Reform. Sie befürchten, dabei handle es sich erst um den Anfang von weiteren Angriffen auf die soziale Sicherheit.
Keystone-SDA
04.01.2022, 11:15
04.01.2022, 13:32
Ein Bündnis gegen «AHV 21» hat am Dienstag das Referendum gegen die Reform der Altersvorsorge eröffnet. Deren geplante Hauptmassnahme ist die Erhöhung des Rentenalters für Frauen. Dagegen stemmen sich Gewerkschaften, Verbände, SP, Grüne und feministische Kollektive.
Mit der geplanten Rentenalterserhöhung solle zu Lasten der Frauen gespart werden, argumentiert das Bündnis, wie aus einer Mitteilung hervorgeht. Es gehe um 10 Milliarden Franken, die so eingespart werden sollen. Dies bedeute für die Frauen eine Rentenkürzung von jährlich rund 1200 Franken. Und dies, obwohl die «Rentenlücke» der Frauen noch immer rund ein Drittel betrage.
Statt das Versprechen existenzsichernder AHV-Renten endlich einzulösen, versuche das Parlament ein weiteres Mal, die AHV zu schwächen, argumentiert das Referendums-Bündnis weiter. Daher sei klar, «AHV 21» sei erst der Anfang: Arbeitgeber und bürgerliche Parteien setzten «auf weitere Angriffe auf das Herzstück der sozialen Sicherheit in diesem Land».
«Niemand kann nur von der AHV leben»
Seit 50 Jahren verspreche die Verfassung der Bevölkerung existenzsichernde AHV-Renten, wird Pierre-Yves Maillard, Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB), zitiert. Doch davon sei man weit entfernt. Niemand könne heute in der Schweiz nur von der AHV-Rente leben.
Die soeben vom Parlament verabschiedete AHV-Reform biete keine Antworten auf die grossen Rentensorgen, so Maillard. Sie verschlechtere sogar die Renten jener, die heute schon am wenigsten hätten, nämlich der Frauen. Deren mittlere AHV-Rente habe 2019 1770 Franken pro Monat betragen. Noch immer erhalte fast ein Drittel der Frauen gar keine Rente aus der 2. Säule. Und sofern die Frauen eine Pensionskasse hätten, sei diese nur etwa halb so hoch wie jene der Männer.
«Unverschämtheit gegenüber den Frauen»
Wenn man sehe, was aus der bürgerlichen Ecke zum Thema Altersvorsorge komme, dann sei es nicht nur eine Unverschämtheit gegenüber den Frauen, sondern ein Angriff auf die Renten aller Arbeitnehmenden, wird Vania Alleva zitiert, Präsidentin der Gewerkschaft Unia und SGB-Vizepräsidentin.
Die Waadtländer Grünen-Nationalrätin und Vizepräsidentin von Travailsuisse, Léonore Porchet, betont gemäss Mitteilung, dass die AHV durch die Lohndiskriminierung von Frauen jährlich 825 Millionen Franken verliere. Es sei ein Hohn, «dass nun ausgerechnet die Frauen die Kosten dieses 'Reformpakets' tragen sollen». Die Frauen würden im Alter und auf dem Arbeitsmarkt bereits heute massiv benachteiligt und sollten nun «auch noch für diese Reform bezahlen».
Immer weniger Beitrag Zahlende
Die Befürworter einer Rentenalterserhöhung – nicht nur für Frauen – argumentieren damit, dass sich die Bevölkerungsstruktur zunehmend so verändere, dass immer weniger Beitragzahlende für immer mehr Rentenbezügerinnen und -bezüger aufkommen müssten. Der Grund dafür: Die Lebenserwartung hat in den vergangenen Jahrzehnten deutlich zu- und die Geburtenrate abgenommen.
Seit längerem gleicht die ständige Wohnbevölkerung in der Schweiz keiner «Alterspyramide» mehr, sondern eher einem Pilz mit breiter Basis und weit geöffnetem Schirm, wie die Befürworter eine Rentenalterserhöhung betonen. Der Grund dafür ist demnach die starke Zunahme der Geburten nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs von 1945 bis 1965.
Und da die Mehrheit dieser Babyboom-Generation gerade das Rentenalter erreicht, verändert sich das Verhältnis der Pensionierten zur Beitrag zahlenden Bevölkerung. Zur Zeit der Einführung der AHV im Januar 1948 kamen laut der «AHV 21»-Befürworterin FDP auf einen Rentner 6,5 Erwerbstätige, heute seien es nur noch 3,4 und in 30 Jahren werde das Verhältnis 2:1 sein.
Der demografische Wandel wirkt sich sowohl auf die 1. wie auch auf die 2. Säule der Altersvorsorge aus – also auf die AHV (staatliche Vorsorge) wie auch auf die Pensionskasse (BVG/berufliche Vorsorge).
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