Tierquälerei-Prozess Landwirt aus Hefenhofen muss nicht ins Gefängnis

SDA/amo

21.3.2023

Fall Hefenhofen: «Der Vollzug funktioniert nicht»

Fall Hefenhofen: «Der Vollzug funktioniert nicht»

Claudia Steiger verfolgt den Fall Hefenhofen seit 2005. Die Juristin und Tierschützerin erklärt blue News, wie es so weit kommen konnte und warum der Fall lange nicht die Aufmerksamkeit bekam, die er verdient.

15.03.2023

Er soll Pferde, Schweine, Rinder und weitere Tiere vernachlässigt und mit Stockschlägen misshandelt haben: Der Fall Hefenhofen TG schlug 2017 hohe Wellen. Nun hat das Bezirksgericht Arbon das Urteil verkündet.

SDA/amo

21.3.2023

Der Landwirt aus Hefenhofen TG, dessen Hof 2017 in die Negativ-Schlagzeilen geriet, ist in zahlreichen Punkten freigesprochen worden. Das Bezirksgericht Arbon verurteilte den 54-Jährigen am Dienstag zu einer bedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten.

Zudem erhielt der Beschuldigte eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 10 Franken. Ein Tätigkeitsverbot sprach das Gericht nicht aus. Für die Verunglimpfungen in den Medien wurde ihm eine Genugtuung von 6000 Franken zugesprochen.

Mit dem nun vorliegenden erstinstanzlichen Urteil hat im «Fall Hefenhofen» die Justiz das letzte Wort noch nicht gesprochen. Der Entscheid des Bezirksgerichts kann ans Obergericht des Kantons Thurgau weitergezogen werden.

Der Staatsanwalt hatte Schuldsprüche für eine ganzen Reihe von Delikten und eine Freiheitssstrafe von sechs Jahren und vier Monaten gefordert. Der Verteidiger hatte für einen umfassenden Freispruch plädiert. Seiner Ansicht nach sind die Verfehlungen seines Mandanten nicht rechtsgültig belegt. Zudem warf er den Behörden Mängel und Fehler in ihrer Arbeit vor.

Ein separates Strafverfahren ist auch gegen den damaligen Thurgauer Kantonstierarzt hängig. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem vor, ein seit 2013 geltendes teilweises und 2018 erlassenes totales Tierhalteverbot gegen den Landwirt nicht durchgesetzt zu haben. Dieser Prozess folgt zu einem späteren Zeitpunkt.

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