Ergebnisse der Immunitätskommission Kein Immunitätsschutz für SVP-Nationalrat Glarner nach Tweet

sda/tgab

18.11.2024 - 19:21

Äusserungen von SVP-Nationalrat Andreas Glarner (AG) auf der Plattform X sind nach Ansicht der zuständigen Nationalratskommission nicht geschützt durch die Immunität. (Archivbild)
Äusserungen von SVP-Nationalrat Andreas Glarner (AG) auf der Plattform X sind nach Ansicht der zuständigen Nationalratskommission nicht geschützt durch die Immunität. (Archivbild)
Keystone

Der Aargauer SVP-Nationalrat Andreas Glarner geniesst nach Äusserungen gegen den Islam im Kurznachrichtendienst X keinen Schutz vor Ermittlungen durch parlamentarische Immunität. Dieser Ansicht ist die zuständige Kommission des Nationalrates.

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  • Andreas Glarners islamkritischer Tweet auf X, den er mit dem Hashtag «Stoppislam» versah, ist nicht von der parlamentarischen Immunität gedeckt. Die Justiz soll gegen Glarner ermitteln dürfen.
  • SVP-Ständerat Marco Chiesa und der ehemalige SVP-Generalsekretär Peter Keller sind immun. Sie bleiben vor Ermittlungen zur Wahlkampagne geschützt.
  • Das hat die Immunitätskommission des Nationalrats bekannt gegeben.
  • Die Kommission vertagt den Entscheid zur Immunität der SVP-Nationalräte Thomas Aeschi und Michael Graber.

Die Immunitätskommission (IK-N) des Nationalrates kam mit 5 zu 4 Stimmen zu dem Schluss, dass kein Immunitätsschutz für den Aargauer SVP-Nationalrat Andreas Glarner nach einem Tweet mit Äusserungen gegen den Islam besteht.

Das Gesuch gestellt hatte die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern. Sie hatte um eine Ermächtigung ersucht, gegen Glarner wegen Verdachts auf Diskriminierung und Aufruf zu Hass gemäss der Antirassismus-Strafnorm ermitteln zu können.

Die Mehrheit der IK-N ist der Ansicht, dass Ratsmitglieder gegenüber Privatpersonen nicht pauschal privilegiert werden sollten, wenn sie sich auf für alle zugänglichen Plattformen äussern. Nun hat die zuständige Ständeratskommission über das Gesuch zu entscheiden.

Immunität von Marco Chiesa nicht aufgehoben

Freie Meinungsäusserung ist im Wahlkampf von Bedeutung. Die zuständigen Parlamentskommissionen heben deshalb die Immunität von SVP-Ständerat Marco Chiesa im Zusammenhang mit Untersuchungen wegen einer SVP-Wahlkampagne nicht auf.

Die Berner Justiz wollte untersuchen, ob die SVP-Kampagne mit dem Slogan «Neue Normalität?» von 2023 gegen die Antidiskriminierungsnorm verstossen hat. Die Kampagne für die Wahlen im Herbst 2023 prangerte mit dem Slogan «Neue Normalität» kriminelle Handlungen von Asylsuchenden an.

Die Berner Generalstaatsanwaltschaft ersuchte daher, die Aufhebung der Immunität von Chiesa – er war während der Kampagne SVP-Präsident – und auch des damaligen SVP-Nationalrates und damaligen SVP-Generalsekretärs Peter Keller zu prüfen. Chiesa ist nach wie vor Ständerat; das Parteipräsidium gab er inzwischen ab.

Die Immunitätskommission des Nationalrates (IK-N) lehnte es nun aber ab, die Immunität der beiden aufzuheben, im Fall von Chiesa mit 6 zu 3 Stimmen und bei Keller mit 6 zu 2 Stimmen und mit einer Enthaltung. Die Aussagen der Kampagne seien der freien Meinungsäusserung und -bildung im Rahmen des demokratischen Wahlkampfes zuzuordnen. Deshalb müssten sie toleriert werden.

Der Entscheid ist definitiv, da zuvor schon die Rechtskommission des Ständerates gleich entschieden hat.

Entscheid zur Immunität von Aeschi und Graber vertagt

Die Immunitätskommission des Nationalrats vertagt ihren Entscheid zur Aufhebung der Immunität der SVP-Nationalräte Thomas Aeschi und Michael Graber. Letztere hatten sich während des Besuches des ukrainischen Parlamentspräsidenten Ruslan Stefantschuk im Bundeshaus ein Handgemenge mit Polizisten geliefert.

Die Immunitätskommission des Nationalrats (IK-N) will den Entscheid vertagen, bis ihr eine Stellungnahme der Verwaltungsdelegation der Bundesversammlung vorliegt. Letztere soll zuerst darlegen, ob die beiden Nationalräte aus ihrer Sicht die Sicherheitsvorschriften für das Gebäude verletzt haben, teilte die IK-N am Montagabend mit.

Laut Einsatzjournal des Bundessicherheitsdienstes (BSD) hätten die Nationalräte Thomas Aeschi und Michael Graber - entgegen den Anweisungen der Sicherheitsassistenten des BSD - während des Besuchs des ukrainischen Parlamentspräsidenten versucht, die Haupttreppe des Parlamentsgebäudes zu benutzen. Als sie von den Beamten zurückgehalten wurden, kam es zu einem Gerangel mit körperlichem Einsatz und verbaler Auseinandersetzung.

Aufgrund des Verdachts auf Hinderung an einer Amtshandlung reichte die Bundesanwaltschaft (BA) am 19. September 2024 ein Gesuch um Aufhebung der Immunität der beiden involvierten Ratsmitglieder ein. Die IK-N hörte die Nationalräte Aeschi und Graber am Montag an. Nationalrat Aeschi machte dabei geltend, dass er direkt körperlich angegangen worden sei, ohne zuvor auf das Durchgangsverbot hingewiesen worden zu sein, teilte die Kommission mit.

Nationalrat Graber fügte dem laut der Mitteilung der IK-N hinzu, dass dieses Verbot auch nicht im Vorfeld durch die Parlamentsverwaltung kommuniziert worden sei. Er habe ferner das Gespräch gesucht und dabei zur Deeskalation der Situation beigetragen.

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