Raserin (21) vor GerichtJenny S. muss vier Jahre ins Gefängnis
smi
8.6.2023
Jenny S. gilt als Verantwortliche für einen schweren Raser-Unfall am Karfreitag 2022. Drei junge Männer sind dabei gestorben. Das Gericht hat sie zu vier Jahren Gefängnis verurteilt.
smi
08.06.2023, 12:00
08.06.2023, 15:45
smi
Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen
Das Kreisgericht Wil SG verurteilt Jenny S. zu vier Jahren Gefängnis.
Jenny S. sass am Steuer eines Autos, das mit mehr als 160 km/h innerorts von der Strasse abkam.
Drei junge Männer starben bei dem Unfall.
Nun steht die junge Frau vor Gericht.
Ihr drohen wegen diverser Anklagen mehrere Jahre Gefängnis.
Jenny S. muss wegen Raser-Delikten vier Jahre ins Gefängnis. Das hat das Kreisgericht Wil SG entschieden und folgt damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
Mit über 160 km/h hat die damals 20-jährige einen Audi durch Niederuzwil SG gelenkt. Dann fährt sie gegen die Leitplanke, das Auto fliegt durch die Luft, überschlägt sich mehrmals. Ihre drei Mitfahrer zwischen 19 und 22 Jahren sterben auf der Unfallstelle. Die 16-jährige Beifahrerin überlebt schwer verletzt.
Der Unfall passierte am Karfreitag 2022, kurz vor Mitternacht. Heute steht die Frau, die damals am Steuer sass, vor Gericht. Für die Staatsanwaltschaft St. Gallen steht fest, dass Jenny S. die Verantwortung für den Unfall trägt. Sie haben sie angeklagt wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung, fahrlässiger schwerer Körperverletzung, der qualifizierten groben Verletzung der Verkehrsregeln und des Fahrens in fahrunfähigem Zustand.
Der 21-Jährigen drohen bis zu vier Jahre Gefängnis. Solange kein Urteil gefällt ist, gilt für sie die Unschuldsvermutung.
Vor Gericht spricht Jenny S., wie sie laut «Blick» heisst, über ihre Erinnerungen an die Fahrt. Zuerst sei einer der Männer gefahren, dann habe sie sich ans Steuer gesetzt. Sie habe nicht hinter den Jungs zurückstehen wollen, zitiert der «Blick» aus dem Gerichtssaal.
Die Lenkerin war als Raserin bekannt
Wie genau es zum Unfall gekommen ist, könne sie nicht in Erinnerung rufen. Die junge Frau war alkoholisiert. Wie stark, geht aus der Berichterstattung nicht hervor. Aber für sie als Neulenkerin gilt die Null-Promille-Regel, streicht der Richter hervor.
Ihre Erinnerung setzt erst wieder ein, als sie auf der Unfallstelle von einem Mann gehalten worden sei. Sie könne sich nicht vorstellen, wie das Auto mit 160 km/h gefahren sein soll, sagt sie unter Tränen. Die Fahrdaten des Autos zeigen, dass sie fünf Sekunden vor dem Unfall sogar mit 171 km/h unterwegs war.
Zwei Zeugen, die den Fahrstil der Angeklagten kennen, erklären vor Gericht, dass sie sie äusserst aggressiv hätten fahren sehen. «Sie fuhr wie eine Sau», sagt einer von ihnen aus. Sie sei vorher schon auf einer 80er Strecke 160 gefahren.
Verteidigerin verweist auf Gruppendruck
Die Verteidigerin sieht die Mitfahrenden als mitschuldig. Sie hätten sich wissentlich und willentlich in das Auto gesetzt, an dessen Steuer eine alkoholisierte und unter Cannabis-Einfluss stehende Frau sass. Der Unfall sei die tragische Konsequenz von jugendlichem Leichtsinn.
Auch sei Gruppendruck im Spiel gewesen. Die junge Frau hätte cool dastehen wollen und habe Angst gehabt, ausgeschlossen zu werden. Die Anwältin der Angeklagten fordert deshalb eine bedingte Strafe von höchstens 15 Monaten und 600 Franken Busse.
Die Staatsanwältin widerspricht. Niemand habe die Angeklagte aufgefordert, so schnell zu fahren.
Die Richter haben sich zur Beratung zurückgezogen. Um 15.30 geben sie das Urteil bekannt.