Die Ehe soll für homosexuelle Paare geöffnet werden, inklusive Zugang zur Adoption. Das will die Rechtskommission des Nationalrates. Miteinander verheiratete Frauen sollen aber keinen Zugang zur Samenspende erhalten.
Die Kommission hatte den Zugang zur Samenspende für lesbische Ehepaare in der Vernehmlassung zur Diskussion gestellt. Nun hat sie mit 13 zu 12 Stimmen entschieden, darauf zu verzichten, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.
Die Vorlage wäre sonst nicht mehrheitsfähig, argumentiert die Kommission. Fragen der Fortpflanzungsmedizin sollten deshalb erst in einem nächsten Schritt angegangen werden. Die Minderheit ist der Ansicht, dass nur mit dem Zugang zur Samenspende die angestrebte, vollständige Gleichstellung zwischen homo- und heterosexuellen Paaren erreicht werden könne.
«Recht auf Samen»
In der Vernehmlassung hatte die Mehrheit der Teilnehmenden den Zugang zur Samenspende für lesbische Ehepaare befürwortet. Von den Parteien sprachen sich indes nur SP, Grüne und FDP dafür aus. Für die CVP sind zu viele Fragen offen, die SVP ist dagegen. Am Freitag machten die Lesbenorganisation LOS und der Dachverband Regenbogenfamilien nochmals auf ihr Anliegen aufmerksam.
Unter dem Motto «Recht auf Samen, Amen», hatten sie zu einer Kundgebung in Bern aufgerufen. Rund 50 Personen gingen auf die Strasse. Ihre Forderung: Ist die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt eines Kindes mit einer Frau verheiratet, soll diese automatisch als anderer Elternteil gelten. Die Elternschaft ab Geburt würde lesbischen Paaren den Zugang zur Samenspende ermöglichen.
Probleme mit Stiefkindadoption
Dieser Entwurf sei schlank, elegant und würde mit einem Schlag alle Probleme lösen, sagte Salome Zimmermann, Co-Präsidentin von LOS, vor den Medien. Die Diskriminierung von lesbischen Paaren und ihren Kindern würde so beendet. Die Stiefkindadoption für homosexuelle Paare sei ein wichtiger Schritt gewesen. Doch habe sich seit der Inkraftsetzung gezeigt, dass diese viele neue Probleme nach sich ziehe.
Allerdings würden diese bei der vorgeschlagenen Regelung nur für lesbische Paare gelöst. Damit schwule Paare Kinder bekommen könnten, müssten Eizellenspende und Leihmutterschaft zugelassen werden. Dafür sind die politischen Hürden ungleich grösser als für die Samenspende, die für heterosexuelle Ehepaare heute schon zulässig ist.
Ehe statt eingetragene Partnerschaft
Der Gesetzesentwurf geht auf eine parlamentarische Initiative der Grünliberalen zurück. Heute steht die Ehe in der Schweiz nur heterosexuellen Paaren offen. Für gleichgeschlechtliche Paare besteht die Möglichkeit der eingetragenen Partnerschaft.
Diese ist aber nicht mit denselben Rechten und Pflichten verbunden. Unterschiede gibt es beispielsweise bei den Einbürgerungsvoraussetzungen. Zudem besteht in eingetragenen Partnerschaften kein Recht auf die gemeinschaftliche Adoption von Kindern. Künftig sollen die Bestimmen, die sich auf die Ehe beziehen, auch auf gleichgeschlechtliche Ehen Anwendung finden.
Umwandlung der Partnerschaft
Neue eingetragene Partnerschaften gäbe es nicht. Jene, die bereits in eingetragener Partnerschaft leben, sollen das aber weiterhin tun dürfen. Sie sollen die Partnerschaft aber auch in eine Ehe umzuwandeln können.
Eine durch Umwandlung erfolgte Ehe soll so behandelt werden, wie wenn die Ehe bereits zum Zeitpunkt der Eintragung der Partnerschaft abgeschlossen worden wäre. Dies spielt etwa beim nachehelichen Unterhalt und und beim Vorsorgeausgleich eine Rolle.
Kein Schadenersatz bei aufgelöster Verlobung
Die Kommission hat ausserdem beschlossen, im Rahmen dieser Revision die zivilrechtlichen Schadenersatzansprüche für aufgelöste Verlobungen aus dem Zivilgesetzbuch zu streichen. Sie erachtet diese Bestimmung als gesellschaftlich überholt.
In der Gesamtabstimmung nahm die Kommission den überarbeiteten Entwurf mit 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung an. Eine Minderheit beantragt, auf die Vorlage nicht einzutreten. In der Vernehmlassung hatte sich die SVP gegen die Ehe für alle gestellt. Als nächstes wird der Bundesrat Stellung nehmen. Der Nationalrat wird voraussichtlich in der Frühjahrssession 2020 über die Vorlage beraten.
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