Fehler mit Folgen Aargau büsst Italienerin, doch geblitzt wurde jemand anderer

Sven Ziegler

31.10.2024

Wegen eines technischen Fehlers erhielt eine Italienerin Post. (Symbolbild)
Wegen eines technischen Fehlers erhielt eine Italienerin Post. (Symbolbild)
sda

In Baden AG ist es beim Auslesen der Blitzerfotos zu einem Fehler gekommen. Anstatt der wahren Temposünderin erhielt eine Italienerin (81) Post von der Staatsanwaltschaft.

Sven Ziegler

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  • In Baden AG ist es beim Auslesen der Blitzerfotos zu einem Fehler gekommen.
  • Anstatt der wahren Temposünderin erhielt plötzlich eine Italienerin (81) Post von der Staatsanwaltschaft.

Wie die «Aargauer Zeitung» berichtet, erhielt eine 81-jährige Italienerin kürzlich Post aus der Schweiz. Ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Baden informierte die Seniorin, sie sei am 23. Juli mit überhöhter Geschwindigkeit in Baden geblitzt worden.

Die Rechnung: 120 Franken Busse plus Gebühren – insgesamt mehrere hundert Franken. Doch die Italienerin beteuert, an diesem Tag weder gefahren zu sein noch in einem Opel, wie auf dem Blitzerfoto zu sehen.

Ihr Anwalt wendete sich an die Staatsanwaltschaft und erklärte, seine Mandantin sei an dem Tag schwer krank gewesen, und ihr Auto, ein Toyota Aygo, stimme nicht mit dem auf dem Blitzerfoto überein. Er vermutete einen Lesefehler.

Obergericht lehnt Revision ab

Die Staatsanwaltschaft reagierte, doch die zehn Tage Einsprachefrist waren längst abgelaufen. Laut Sprecher Adrian Schuler sei das Anwaltsschreiben erst zwei Wochen nach Ablauf der Frist eingetroffen. Daher sei die Staatsanwaltschaft gezwungen gewesen, beim Obergericht ein Revisionsgesuch zu stellen.

Das Obergericht urteilte jedoch für die Italienerin. Es handele sich hierbei nicht um neue Beweise, sondern um eine fehlerhafte Beweiswürdigung, was eine Revision ausschliesse. «Das Bundesgericht fordert, dass das Einspracheverfahren respektiert wird, wenn die Frist ohne Reaktion verstrichen ist», so das Gericht. Der Fehler sei erst durch den Brief des Anwalts überhaupt entdeckt worden.

Technischer Fehler schuld

Laut Polizei handelte es sich um einen technischen Fehler. Wie Martin Brönnimann, Chef der Stadtpolizei Baden, erklärt, hatte das System ein «G» als «C» erkannt und damit das falsche Nummernschild zugeordnet. Er betont jedoch, dass solche Fehler äusserst selten seien – bei jährlich 70'000 ausgestellten Bussen. Betroffene sollten sich immer melden, wenn sie an der Richtigkeit einer Busse zweifeln, rät Brönnimann.

Die eigentliche Temposünderin wurde schliesslich gefunden und hatte bereits bezahlt.