Prozess in Bern Innere Stimme befahl den Parkbank-Mord

sda

7.5.2018

Vor dem Regionalgericht Bern muss sich ein 33-Jähriger verantworten, der vor zwei Jahren einen wildfremden Mann auf einer Parkbank erschoss.
Vor dem Regionalgericht Bern muss sich ein 33-Jähriger verantworten, der vor zwei Jahren einen wildfremden Mann auf einer Parkbank erschoss.
Keystone

Wegen Mordes steht ein 33-jähriger Schweizer seit Montag vor dem Regionalgericht in Bern. Er ist geständig, vor knapp zwei Jahren einen wildfremden Mann auf einer Parkbank erschossen zu haben. Laut Psychiater ist der Angeklagte schuldunfähig.

Denn er leidet seit langem an paranoider Schizophrenie. Ausserdem war er zum Tatzeitpunkt ein starker Kiffer. Die Tötung des Unbekannten soll ihm eine innere Stimme befohlen haben.

Der psychiatrische Gutachter geht von einer hohen Rückfallgefahr aus. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine «kleine Verwahrung» nach Artikel 59 des Strafgesetzbuchs, also eine mindestens fünf Jahre dauernde Therapie in einer geschlossenen Klinik. Der Angeklagte ist damit einverstanden, wie er am Montag vor Gericht sagte.

Eine «Aufräumaktion»

Im Visier hatte er seinerzeit eigentlich die Ex-Freundin, die Mutter seines kleinen Sohnes, sowie weitere Menschen, die ihn geschädigt haben sollen. Laut Staatsanwaltschaft plante er eine «Aufräumaktion». Stimmen hätten ihn aufgefordert, zuerst jemanden zu erschiessen, um «gross» zu werden.

Von einem Bekannten besorgte er sich eine Pistole. Am 14. Juli 2016 näherte er sich auf der Grossen Allmend beim Fussballstadion von hinten einem 29-jährigen Polen, der auf einer Parkbank sass und mit seinem Handy beschäftigt war.

Der Schweizer schoss dem zweifachen Familienvater aus kurzer Distanz in den Hinterkopf. Danach fuhr er im Zug nach Biel, wo er mehrere Schüsse aufs Wohnhaus der Ex-Freundin abgab. Ein Geschoss schlug im Rolladen einer Nachbarswohnung an, ein anderes im Glas der Eingangstüre.

Druck wurde zu gross

Plötzlich habe er erkannt, «dass ich Scheisse baue», berichtete der Mann vor Gericht. Deshalb habe er das Weite gesucht. Am nächsten Tag begab er sich in psychiatrische Behandlung bei den Universitären Psychiatrischen Diensten (UPD) Bern. Zwei Wochen später konnte er seine Tat nicht mehr für sich behalten und stellte sich der Polizei.

Der Mann hofft auf einen erfolgreichen Verlauf der Therapie, wie er sagte. Nach Ende der «kleinen Verwahrung» könnte er sich ein Leben in einer darauf spezialisierten Wohngruppe vorstellen. Sein Ziel sei es, ein renommierter Künstler zu werden. Das Regionalgericht Bern-Mittelland will das Urteil am Mittwochvormittag verkünden.

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