Der Bundesrat will Behörden den systematischen Einsatz der AHV-Nummer zur Identifikation von Personen erlauben. Das soll die Verwaltungsarbeit effizienter und günstiger machen und Verwechslungen verhindern. Datenschützer haben Bedenken.
Sie befürchten erhebliche Datenschutzrisiken, insbesondere durch die Verknüpfung von Informationen aus verschiedenen Datenbanken mit Hilfe der AHV-Nummer. Im Rahmen der am Mittwoch verabschiedeten Botschaft hat der Bundesrat eine eingehende Risikoanalyse zu diesen Fragen veröffentlicht.
Risiko kaum erhöht
Darin kommt er unter anderem zum Schluss, dass sich das Risiko, dass durch Verknüpfungen Persönlichkeitsprofile erstellt werden können, mit dem systematischen Einsatz der AHV-Nummer um 0,02 Prozent erhöht. Bereits heute können nämlich mit Namen und Geburtsdatum solche Profile erstellt werden, wenn es einem Angreifer gelingt, in mehrere Datenbanken einzudringen – lediglich etwas weniger präzise.
Der Bundesrat weist auch darauf hin, dass die AHV-Nummer schon heute intensiv ausserhalb der Sozialversicherungen genutzt wird. Die Anwendung ist gestützt auf eine spezielle gesetzliche Grundlage möglich. Zudem enthalte die dreizehnstellige AHV-Nummer keine Informationen über die Person, sondern werde nach dem Zufallsprinzip generiert, heisst es in der Botschaft.
Detaillierte Sicherheitsvorschriften
Um den Bedenken der Datenschützer trotzdem Rechnung zu tragen, schlägt der Bundesrat Begleitmassnahmen vor. So werden die heute in einer Verordnung festgehaltenen Regeln über Verantwortlichkeiten, Schulung und Dokumentation bezüglich IT-Sicherheit sowie Massnahmen, um die Zugriffsrisiken zu verkleinern, detailliert auf Gesetzesstufe geregelt.
Behörden, die die AHV-Nummer systematisch verwenden, müssen neu ein ISDS-Konzept als Grundlage für die Informationssicherheit und den Datenschutz vorlegen. Zudem müssen Bund und Kantone Risikoanalysen durchführen. Diese haben zum Ziel, die Risiken von unerlaubten Zusammenführungen von Datenbanken zu erkennen und zu verhindern. Verzichten will der Bundesrat hingegen darauf, die Datensicherheit mit einer neu konzipierten Systemarchitektur zu erhöhen.
Skepsis in der Vernehmlassung
Die Datenschutzbehörden von Bund und Kantonen begrüssen die vom Bundesrat vorgeschlagenen Vorgaben. In der Vernehmlassung ist die systematische Verwendung der AHV-Nimmer mehrheitlich positiv aufgenommen worden, insbesondere von den Kantonen. Vorbehalte haben die linken Parteien, Datenschutz- und Grundrechtsorganisationen, aber auch der Arbeitgeber- und der Hauseigentümerverband.
Die einzige wesentliche Anpassung nach der Vernehmlassung ist aber der Verzicht auf die ursprünglich vorgesehene Verschärfung der Strafbestimmungen. Festgehalten hat der Bundesrat an der Risikoanalyse, die von einigen teilnehmenden als überflüssig beurteilt wurde.
Teure Alternative
Die Vorlage soll es den Behörden des Bundes, der Kantone und der Gemeinden erlauben, für die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben die AHV-Nummer systematisch ohne spezialgesetzliche Grundlage zu verwenden. Die Möglichkeit zur Schaffung bereichsspezifischer Personenidentifikatoren bleibt bestehen. Allerdings hatte sich bei früher Gelegenheit gezeigt, dass dies mit grossem Aufwand verbunden ist.
Organisationen ohne Behördencharakter, die eine Verwaltungsaufgabe erfüllen, sollen die AHV-Nummer wie bisher nur aufgrund einer spezialgesetzlichen Grundlage verwenden dürfen. Das betrifft insbesondere Krankenkassen, Pensionskassen und Bildungseinrichtungen. Die Verwendung der AHV-Nummer zu rein privaten Zwecken bleibt ausgeschlossen.
Im Parlament stösst der Einsatz der AHV-Nummer ausserhalb der Sozialversicherungen jeweils auf Skepsis. Eine Neuregelung zum elektronischen Zugriff auf das Grundbuch blieb deswegen jahrelang blockiert. Aktuell ist die Frage im Zusammenhang mit dem Informationssicherheitsgesetz umstritten.
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