Regelungen der Kantone Hier sind noch nicht alle Corona-Massnahmen gefallen

uri

19.2.2022

Hausbesuch einer Spitex-Mitarbeitenden: In einigen Kantonen gilt für sie weiterhin eine Maskentragpflicht. (Archiv)
Hausbesuch einer Spitex-Mitarbeitenden: In einigen Kantonen gilt für sie weiterhin eine Maskentragpflicht. (Archiv)
Bild: Keystone

Nach dem Bund haben auch fast alle Kantone die Corona-Massnahmen fallen lassen. Einige halten jedoch noch an verschiedenen Regelungen fest. 

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Seit Donnerstag sind fast alle Corona-Massnahmen aufgehoben. Bestehen bleiben einzig die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen sowie die Isolation positiv getesteter Personen bis Ende März.

Auch die meisten Kantone haben grosszügig gelockert. Einige machen indes weiterhin von ihrem Recht auf strengere Regelungen Gebrauch, wie das SRF berichtet. Ein Überblick.

Aargau, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Bern und Jura: Für Spitex-Mitarbeitende gilt weiterhin eine Maskentragpflicht, ebenso in einzelnen Heimen oder dem betreuten Wohnen.

Appenzell Ausserrhoden: Hier wird auch künftig in Spitälern oder Alters- und Pflegeheimen repetitiv getestet.

Bern:  Weiterhin gilt im Kanton eine Maskentragpflicht in Gefängnissen.

Freiburg: In der Spitalgruppe HFR gelten weiterhin Zugangsbeschränkungen. Erst ab dem fünften Tag des Spitalaufenthalts sind pro Patient und Tag ein Besucher erlaubt. Für alle Besucherinnen und Besucher ab 16 Jahren gilt eine Zertifikats- wie auch eine Maskenpflicht.

Obwalden: Nicht geimpfte oder genesene Mitarbeitende in Gesundheitseinrichtungen sind weiterhin verpflichtet, sich testen zu lassen.

Solothurn: In Altersheimen besteht für Besucher Masken- und Zertifikatspflicht, wobei letztere am kommenden Montag aufgehoben wird. Mitarbeitende in den Altersheimen und Spitex-Angestellte sind zu regelmässigen Tests verpflichtet. Von Montag an entfällt im Kanton die zudem die Maskentragpflicht für Schülerinnen und Schüler. Die Teilnahme an den repetitiven Tests wird dann freiwillig.

Zürich: Besucher von Spitälern und Heimen müssen auch weiterhin einen aktuellen Negativtest oder ein Covid-Zertifikat vorweisen können. Die gleiche Regelung gilt für Mitarbeitende von Spitälern, Heimen und Spitex-Institutionen. Die Auflage sei bis Ende März befristet, weiss das SRF.