Heidi Alt, eine 81-jährige Deutsche, und ihr 85-jähriger Ehemann erlebten eine unangenehme Überraschung auf ihrer Zugreise durch die Schweiz. Obwohl sie ihre Bahntickets Wochen im Voraus online gekauft hatten, wurden sie von einem SBB-Angestellten als Schwarzfahrer behandelt.
Der Grund: Auf dem Ticket stand «Heidi», während im Personalausweis «Heidemarie» vermerkt ist, wie der Tages-Anzeiger berichtet. Heidemarie bevorzugt seit jeher den Namen «Heidi» und verwendet diesen sowohl privat als auch auf ihrer deutschen Bahncard. Sie hatte bisher nie Probleme damit, unter diesem Namen zu reisen.
Doch als sie mit ihrem Mann von Freiburg im Breisgau über die Schweiz nach Wien fuhr, um ihren Enkel zu besuchen, erlebt sie eine böse Überraschung. Kurz nach Basel kontrollierte ein SBB-Angestellter ihre ausgedruckten Tickets und wollte auch ihren Personalausweis sehen.
Mitreisender versucht zu schlichten
Er erklärte daraufhin, dass das Ticket ungültig sei, da der Name darauf nicht mit dem im Ausweis übereinstimme. Das betagte Ehepaar war fassungslos und betonte, dass sie ihre Tickets ordnungsgemäss bezahlt hatten und keine Schwarzfahrer seien. Andere Passagiere im Wagen bekamen den Disput mit und waren ebenfalls empört.
Ein Mitreisender versuchte laut Tages-Anzeiger zusammen mit einem weiteren Schweizer, den SBB-Angestellten zu überzeugen – vergebens. Der Kontrolleur habe, so der Mitreisende, gar mit der Polizei gedroht. Bauer bot schliesslich an, die Strafe von 252 Franken zu bezahlen, um dem Ehepaar zu helfen.
Der Vorfall erschütterte Heidi und ihren Mann tief. Sie konnten die restliche Zugfahrt nach Zürich und weiter nach Wien nicht geniessen. Nach dem Umsteigen in Zürich gab es jedoch keine weiteren Probleme bei den Kontrollen, sowohl in der Schweiz als auch später in Österreich.
SBB wollen sich entschuldigen
Die SBB haben angekündigt, mit ihm Kontakt aufzunehmen und die Angelegenheit zu regeln. SBB-Sprecher Reto Schärli entschuldigte sich im Namen des Unternehmens für die Unannehmlichkeiten und erklärte, dass das Zugpersonal oft in Sekundenbruchteilen entscheiden müsse, ob Kulanz angebracht sei oder nicht.
Die Frage bleibt, was dies für Reisende bedeutet, die Kurznamen verwenden oder mehrere Vornamen haben. Laut SBB reicht normalerweise das Geburtsdatum auf Schweizer E-Tickets aus, um die Identität zu bestätigen, wenn der Name auf dem Ticket vom Ausweis abweicht. Im Fall von Heidi Alt sei die Identifikation jedoch nicht eindeutig möglich gewesen, weshalb der SBB-Angestellte korrekt auf die unterschiedlichen Namen hingewiesen habe.
Dennoch räumte Schärli ein, dass die Tarifbestimmungen des öffentlichen Verkehrs in der Schweiz keine genaue Übereinstimmung des Namens auf dem Ticket und im Ausweis erfordern – der Angestellte hätte also auch Kulanz walten lassen könnten.