Unbelehrbare Bevölkerung Ist Handy-Tracking auch in der Schweiz eine Option?

Von Julia Käser

20.3.2020

Bern während der Corona-Pandemie: Wird die Massnahme des «Social Distancing» eingehalten? 
Bern während der Corona-Pandemie: Wird die Massnahme des «Social Distancing» eingehalten? 
Bild: Keystone

Mittels Handydaten wird in einigen Staaten geprüft, ob sich die Leute an die Corona-Massnahmen halten. Denkbar ist das auch hierzulande – laut einem Experten steht das Epidemiengesetz dem Datenschutzgesetz vor. 

Eigentlich sind sie hochsensibel, doch im Kampf gegen das Coronavirus werden sie plötzlich zu einem wichtigen Instrument für einige Behörden: private Handydaten. In Österreich etwa wird damit die Einhaltung der kürzlich verhängten Ausgangssperre überwacht.

Ebenso in Italien. Laut internationalen Medienberichten hat eine erste Auswertung von Bewegungsprofilen aus Mailand – die anhand von Handydaten zahlreicher Italienerinnen und Italiener erstellt wurden – ergeben, dass sich nur rund 60 Prozent der Bevölkerung an die geltende Ausgangssperre halten. 

Weiter wurde publik, dass das deutsche Mobilfunkunternehmen Telekom dem Robert-Koch-Institut in der jetzigen Ausnahmesituation Kundendaten zur Verfügung stellt. Wie in Italien und Österreich soll zudem auch in Deutschland anhand der anonymisierten Nutzungsdaten überprüft werden, ob die verhängten Massnahmen tatsächlich zu einem Mobilitätsrückgang führen.

«Epidemiengesetz geht Datenschutzgesetz vor»

Und in der Schweiz? An einer Medienkonferenz liess Bundesrat Alain Berset (SP) am Freitag verlauten: «Es kommt gar nicht infrage, dass wir Daten nutzen, um Leute zu überwachen.» Eine entsprechende Rechtsgrundlage fehle.

Laut Berset setzt man auf Augenmass – und: «Natürlich verfügen wir über Datensammlungen, anhand deren wir den Gesamteffekt unserer Massnahmen auf die Bevölkerung analysieren können.» Dabei handle es sich keinesfalls nicht um Echtzeitüberwachung, sondern um die Auswertung von Vergangenheitsdaten. 

Andere Töne schlug Daniel Koch vom BAG einen Tag zuvor an. So seien Handydaten hierzulande bereits zum Thema geworden. An der Medienkonferenz vom Donnerstag liess er durchblicken, dass entsprechende Massnahmen aktuell geprüft würden.



Das Weitergeben von privaten Daten und Handy-Tracking – die Frage nach der datenschutzrechtlichen Lage drängt sich geradezu auf. Tatsache ist: Das Epidemiegesetz befähigt die zuständigen Schweizer Behörden zur Bearbeitung von Personendaten – soweit die Erkennung, die Überwachung und die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten dies erfordern.

Auf Anfrage von «Bluewin» bestätigt Martin Steiger, Rechtsanwalt und Experte für Datenschutzfragen: «Das Epidemiegesetz – als Spezialgesetz – geht meines Erachtens dem Datenschutzgesetz vor.» Das bedeute aber nicht, dass rechtsstaatliche Grundsätze, wie die Verhältnismässigkeit, ausser Kraft gesetzt werden dürften.

Die Coronavirus-Krise: Eine Chronologie

Rückkehr zur Normalität 

Die Nutzung von Daten aus der Massenüberwachung mit der Vorratsdatenspeicherung müsse geeignet und erforderlich sein, so Steiger. «Es muss klar sein, welcher Zweck damit verfolgt werden soll. Der verfolgte Zweck muss kontrolliert werden.» Ausserdem sei darauf zu achten, so weit wie möglich mit anonymisierten Daten zu arbeiten.

Steiger übt auch Kritik. «Was die Auswertung von Daten betrifft, so frage ich mich, wer beim Bund dafür kompetent sein könnte. Das BAG ist bekanntlich nicht einmal in der Lage, die Corona-Fälle zu zählen.» Immerhin erweise sich die Schweizer My-Data- und Open-Data-Community als kompetent im Umgang mit Daten.

Entscheidend ist laut dem Rechtsanwalt auch, was nach der Ausnahmesituation passiert. «Wir müssen Sorge tragen, dass das heutige Notrecht nicht erhalten bleibt, sobald wir früher oder später zu einer neuen Normalität zurückkehren können.»

Es gelte zu verhindern, was nach 9/11 geschehen sei. Steiger: «Damals kam es etwa zu erheblichen Einschränkungen von Grund- und Menschenrechten, die bis heute bestehen.»

«Erstellen keine individuellen Bewegungsprofile»

Ob Handy-Tracking auch in der Schweiz eingeführt wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt offen. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EBÖD) hat die Bundeskanzlei und das BAG um vorgängige Konsultation gebeten, falls ein konkretes Tracking-Vorhaben auf dem Tisch liege, wie eine Sprecherin zu «Bluewin» sagt. Eine solche sei bisher nicht erfolgt.



Bei Swisscom, zu der auch «Bluewin» gehört, heisst es, man habe im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie keine Mobilfunk-Bewegungsprofile an Behörden geliefert.

Sollten die Behörden bezüglich Virus-Eindämmung eine Zusammenarbeit mit Swisscom – im Bereich der Analyse von Bewegungsdaten – anfordern, werde man ein entsprechendes Begehren prüfen und die Behörden innerhalb des geltenden Rechtsrahmens unterstützen, so Sprecher Sepp Huber.

Swisscom erstelle keine individuellen Bewegungsprofile von Kundinnen und Kunden. «Die Analyse von Bewegungsdaten kann nach dem Fernmeldegesetz jedoch immer nur vollständig anonymisiert erfolgen»,  bekräftigt Huber.

Ähnlich tönt es bei Sunrise. Die Auswertung von Kundendaten erfolge auf behördliche Anweisungen sowie basierend auf den diesbezüglichen Rechtsgrundlagen. Sprecher Rolf Ziebold: «Bei einer entsprechenden Behördenanfrage würden wir – wie üblich – mit den verantwortlichen Behörden zusammenarbeiten.»

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