Frage der Woche: Sollten Grossveranstaltungen mit mehr als 1'000 Menschen wieder erlaubt werden?
Die Sommerferien des Bundesrates sind zu Ende und die Schweiz wartet gespannt, welche Verordnungen und Massnahmen wohl an der ersten Pressekonferenz verkündet werden. Wäre es Zeit für weitere Lockerungen?
11.08.2020
An seiner ersten Sitzung nach den Sommerferien hat der Bundesrat gleich mehrere Entscheide zur Coronakrise getroffen. Es geht um einen grossen Lockerungsschritt – und jede Menge Geld.
Die Schweiz befinde sich in einer speziellen Situation, sagte Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga am Mittwoch vor den Bundeshausmedien. Einerseits freuten sich viele Personen über die Lockerungen der Coronamassnahmen, andererseits bereite der jüngste Anstieg der Infektionszahlen vielen Menschen Sorgen. «An diesen Zwiespalt werden wir uns gewöhnen müssen.»
An seiner ersten Sitzung nach den Sommerferien hat der Bundesrat gleich mehrere Entscheide zur Bewältigung der Coronavirus-Pandemie gefällt. Die wichtigsten im Überblick.
Grossveranstaltungen wieder erlaubt
Grossveranstaltungen mit über 1'000 Besucherinnen und Besuchern sind seit dem 28. Februar verboten. Der Bundesrat will diese ab 1. Oktober wieder zulassen – unter bestimmten Bedingungen.
So müssten die Veranstalter «strenge» Schutzmassnahmen erfüllen und vorgängig eine Bewilligung des jeweiligen Kantons, in dem der Anlass stattfindet, einholen. Dazu will der Bund mit den Kantonen in den nächsten zwei Wochen einheitliche Kriterien erarbeiten. Betroffen sind Anlässe in den Bereichen Sport, Kultur und auch Religion.
Für eine Bewilligung müssen die Kantone ihre epidemiologische Lage sowie ihre Kapazitäten für das Contact Tracing berücksichtigen. Der Bundesrat will so sicherstellen, dass sich die epidemiologische Situation in der Schweiz nicht verschlechtert.
Sportvereine und Kulturveranstalter hatten reihum auf eine solche Lockerung gedrängt. Die Kantone hatten sich allerdings für eine Lockerung erst in ein paar Monaten ausgesprochen.
Der Bundesrat hat das Verbot, das bis am 31. August gilt, nun um einen Monat bis Ende September verlängert. Damit will er den Kantonen mehr Zeit geben, um das Bewilligungsregime vorzubereiten und allenfalls die Kapazitäten für das Contact Tracing zu erhöhen.
Maskenpflicht in Flugzeugen
Ab Mitte August muss auch in Flugzeugen eine Maske getragen werden. Diese Vorschrift gilt für alle Linien- und Charterflüge, die in der Schweiz starten oder landen, unabhängig von der Fluggesellschaft.
Bereits seit dem 6. Juli gilt im öffentlichen Verkehr eine Maskentragpflicht.
Diplomaten müssen nicht in Quarantäne
Der Bundesrat entschied zudem, dass ausländische Diplomatinnen und Diplomaten von der Quarantänepflicht befreit sind, wenn ihre Einreise für die Funktionsfähigkeit der Botschaften notwendig ist. Schweizer Diplomatinnen und Diplomaten sind neu ebenfalls für notwendige dienstliche Tätigkeiten von der Quarantäne befreit.
Vorsorgen für Desinfektionsmittel
Die Schweiz soll rasch ein Sicherheitslager für Ethanol im Umfang von rund 6'000 Tonnen schaffen. Mit dieser Reserve könnte im Bedarfsfall Desinfektionsmittel hergestellt werden. Der Bundesrat hat beschlossen, dem Parlament einen Kredit von 5,82 Millionen Franken zu beantragen.
Mit diesem Schritt solle gewährleistet werden, dass im Falle einer erneut rasant ansteigenden Nachfrage genug Ethanol für die Versorgung des Landes zur Verfügung stehe, teilte der Bundesrat mit.
Bei dem geplanten Sicherheitslager handle es sich um eine Übergangslösung. Mittelfristig will man eine Pflichtlagerhaltung einführen.
700 Millionen für den Schienenverkehr
Mit 700 Millionen Franken will der Bundesrat die Einnahmenausfälle abfedern, die der öffentliche Verkehr und der Bahn-Güterverkehr wegen Covid-19 verkraften müssen. Er hat die Botschaft dem Parlament zugestellt.
Weil der Bundesrat empfohlen hatte, während des Coronalockdowns im Frühling möglichst zu Hause zu bleiben, sank die Nachfrage im öffentlichen Verkehr um bis zu 80 Prozent. Da viele Betriebe schliessen mussten, verzeichneten die Bahnen auch im Güterverkehr einen starken Rückgang.
Weitere 770 Millionen, um Krisenfolgen zu lindern
Der Bundesrat beantragt dem Parlament 13 weitere Nachtragskredite in der Höhe von rund 770 Millionen Franken, um die Folgen der Coronapandemie zu lindern.
Den grössten Teil der neuesten Nachtragskredite – rund 476 Millionen Franken – beantragt der Bundesrat als ausserordentlichen Zahlungsbedarf. 288,5 Millionen Franken sollen in die Finanzierung von Coronatests fliessen. Um rasch auf einen möglichen Wiederanstieg der Fallzahlen reagieren zu können, solle so viel wie möglich getestet werden.
Weitere grössere Nachtragskredite entfallen auf die Einlage in den Bahninfrastrukturfonds (221,3 Millionen Franken) und die Stabilisierung von Skyguide (150 Millionen Franken). Mit einer Sistierung der Rückzahlung der Bevorschussung des Bahninfrastrukturfonds für das Jahr 2020 will der Bundesrat den öffentlichen Verkehr zusätzlich unterstützen.
Bisher hat der Bund schon Ausgaben von 31 Milliarden (Nachtragskredite) sowie Bürgschaften und Garantien von 42 Milliarden Franken (Verpflichtungskredite) beschlossen. Es habe sich aber gezeigt, dass in verschiedenen Bereichen noch weitere Massnahmen nötig seien.
Zurück zur StartseiteSDA/gbi