Gerichtsentscheid Zürcher Primarschüler können vorerst auf Masken verzichten

leph, sda

4.6.2021 - 10:00

Die Zürcher Bildungsdirektion hatte die Maskenpflicht in Primarschulen am 25. Januar verordnet – dagegen wurde Rekurs eingereicht.
Die Zürcher Bildungsdirektion hatte die Maskenpflicht in Primarschulen am 25. Januar verordnet – dagegen wurde Rekurs eingereicht.
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Das Verwaltungsgericht hat die im Kanton Zürich geltende Maskenpflicht an den Primarschulen aufgehoben – zumindest vorübergehend. Um die Wirksamkeit von Masken geht es bei dem Entscheid allerdings nicht.

Das Verwaltungsgericht hat am Donnerstag die aufschiebende Wirkung von Rekursen gegen die Maskentragpflicht für Schulkinder ab der 4. Klasse der Primarschule wiederhergestellt, wie es mitteilt. Die Maskentragpflicht für Schulkinder an der Primarschule im Kanton Zürich ist damit bis zu einem endgültigen Entscheid in der Sache ausgesetzt.

Die Bildungsdirektion hatte die Maskenpflicht in der Primarschule bis zu den Sommerferien verlängert – sehr zum Missfallen von einigen Eltern, die das Maskentragen bei Kindern als «Folter» betrachten. Sie reichten deshalb Rekurs ein. Der Zürcher Regierungsrat lehnte es jedoch ab, den Rekursen aufschiebende Wirkung zu gewähren. Dies hat das Verwaltungsgericht nun aber getan.

Die Maskentragpflicht an den Primarschulen ist damit so lange aufgehoben, bis das Verwaltungsgericht einen endgültigen Entscheid darüber fällt, ob die Maskenpflicht angezeigt ist oder nicht. Wie lange das noch dauert, ist offen. Auf die Maskentragpflicht an den Oberstufen hat dieser Entscheid keinen Einfluss.

Bildungsdirektion war nicht zuständig

Das Gericht sei bei der vorläufigen Prüfung der Prozesschancen zum Schluss gelangt, dass die Bildungsdirektion für die Anordnung der Maskentragpflicht gar nicht zuständig gewesen sein dürfte. Stattdessen hätte es einen Entscheid des Gesamtregierungsrats gebraucht. Deshalb sei es unverhältnismässig, einer Beschwerde dagegen die aufschiebende Wirkung zu entziehen.

Der Regierungsrat hat den Entscheid des Verwaltungsgerichts «zur Kenntnis genommen», wie er am Freitag mitteilte. Das weitere Vorgehen soll nach einer Analyse festgelegt werden. Der Regierungsrat könnte den Entscheid zur aufschiebenden Wirkung noch ans Bundesgericht weiterziehen. Möglich wäre theoretisch auch, die Maskenpflicht auf Primarschulstufe per Regierungsratsbeschluss wieder einzuführen.

Auf die Maskentragpflicht an den Oberstufe hat der Entscheid des Gerichts keine Auswirkungen, da sich der Rekurs nur gegen die Maskenpflicht an der Primarschule richtete. Die Maskenpflicht an der Oberstufe verfügte die Bildungsdirektion bereits im Oktober 2020. In den vergangenen Wochen haben verschiedene Kantone die Maskentragpflicht für Schülerinnen und Schüler gelockert oder teilweise abgeschafft.

Schon das dritte Urteil gegen den Regierungsrat

Dieser jüngste Entscheid ist bereits der dritte, der Corona-Massnahmen des Kantons Zürich zerpflückt. In früheren Urteilen entschied das Verwaltungsgericht etwa, dass das Besuchsverbot in Gefängnissen unverhältnismässig gewesen sei. Die maximale Teilnehmerzahl von 15 Personen an Demonstrationen sei zudem nicht rechtens gewesen.

Im Gegensatz zur Maskenpflicht an den Primarschulen hatten die beiden früheren Urteile aber keine sofortigen Auswirkungen, weil diese Regelungen ohnehin bereits abgelaufen waren.

leph, sda