Aufruf zur Dienstverweigerung Bundesstrafgericht spricht Klima-Aktivisten frei

SDA, smi

27.7.2023 - 14:42

Auf der Website der Vereinigung Klimastreik hatten drei Aktivisten zur Dienstverweigerung aufgerufen. Der Text reicht gemäss Urteil des Bundesstrafergichts aber nicht für eine Verurteilung.
Auf der Website der Vereinigung Klimastreik hatten drei Aktivisten zur Dienstverweigerung aufgerufen. Der Text reicht gemäss Urteil des Bundesstrafergichts aber nicht für eine Verurteilung.
Marius Becker/dpa

Das Bundesstrafgericht hat ein Urteil gegen drei Klima-Aktivisten aufgehoben. Diese waren von der Vorinstanz wegen Aufrufs zur Dienstverweigerung verurteilt worden. 

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  • Das Bundesstrafgericht hat drei Klima-Aktivisten vom Vorwurf freigesprochen, zur Dienstverweigerung aufgerufen zu haben.
  • Die drei Westschweizer hatten in einem Online-Beitrag zum Boykott der Schweizer Armee aufgerufen.
  • Ihre Veröffentlichung auf der Website der Vereinigung Klimastreik erfülle die nötigen Tatbestandsmerkmale nicht, so das Bundesstrafgericht.

Das Bundesstrafgericht hat drei Klima-Aktivisten vom Vorwurf der Aufforderung zur Verletzung militärischer Dienstpflichten freigesprochen. Die Tatbestandsmerkmale seien nicht gegeben, um sie dafür zu verurteilen.

Die Angeklagten Westschweizer hatten im Mai 2020 auf der Internet-Seite der Vereinigung Klimastreik einen Artikel veröffentlicht, mit dem Titel «Ich boykottiere die Armee». Darin riefen sie dazu auf, keinen Militärdienst zu leisten oder die Ersatzabgabe nicht zu bezahlen.

Die Bundesanwaltschaft hatte die heute zwischen 22 und 33 Jahre alten Männer im Dezember 2022 mit Strafbefehlen zu bedingten Geldstrafen von 50 beziehungsweise 60 Tagessätzen verurteilt. Zudem wurden ihnen Bussen zwischen 300 und 500 Franken auferlegt. Weil sie dagegen Beschwerde einlegten, wurden die Fälle an die Strafkammer des Bundesstrafgerichts in Bellinzona weitergeleitet. Die Hauptverhandlung fand im Mai statt.

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