Eine 64-jährige Frau aus Luzern gerät in Schwierigkeiten, als sie ihre leeren PET-Flaschen zur Entsorgungsstelle bringen will. Sie verstaue die Flaschen in einem grossen Plastiksack und lädt diesen in ihr Auto.
Auf dem Weg dorthin wird sie von der Polizei angehalten. Die Beamten stellen fest, dass der Sack so gross war, dass er ihre Sicht nach rechts blockiert, was gegen die gesetzlichen Vorschriften verstösst.
Frau muss 570 Franken bezahlen
Laut einem Strafbefehl der Luzerner Staatsanwaltschaft, der «20 Minuten» vorliegt, hätte die Frau den Sack anders im Auto platzieren müssen, um die freie Sicht zu gewährleisten. Aufgrund dieses Vergehens ist sie wegen Führens eines Motorfahrzeugs in nicht vorschriftsgemässem Zustand verurteilt worden.
Insgesamt muss die Frau 250 Franken Geldstrafe sowie 320 Franken Verfahrenskosten bezahlen, was eine Gesamtsumme von 570 Franken ergibt. Die Staatsanwaltschaft betont, dass es der Frau zumutbar gewesen wäre, die Ladung so zu verstauen, dass ihre Sicht nicht beeinträchtigt wird.