Zweimal negativ aufgefallen Fliegenbefall und Schimmel in Berner Pizzeria – Wirt bestraft

Lea Oetiker

22.1.2025

Inhaber einer Pizzeria in Bern muss eine Busse bezahlen. Die Hygienemassnahmen waren unzureichend.
Inhaber einer Pizzeria in Bern muss eine Busse bezahlen. Die Hygienemassnahmen waren unzureichend.
Arno Burgi/dpa-Zentralbild/dpa

Eine Pizzeria im Kanton Bern wurde zu einer Busse verurteilt. Grund dafür: Bei zwei Lebensmittelkontrollen wurden 17 Verstösse festgestellt. Unter anderem wurden verdorbene Lebensmittel vorgefunden.

Lea Oetiker

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  • Bei zwei Kontrollen in einer Pizzeria im Kanton Bern wurden insgesamt 17 Verstösse festgestellt.
  • Darunter zu warm gelagerte Lebensmittel, unzureichende Reinigung und starker Fliegenbefall.
  • Trotz Beanstandungen und Strafandrohung wurden die Mängel nicht oder nur ungenügend behoben.
  • Nun wurde der Besitzer zu einer Busse verurteilt.

In einer Pizzeria im Kanton Bern stellte das Kantonale Laboratorium anlässlich zweier Kontrollen gleich 17 Verstösse fest. So wurden beispielsweise die Lebensmittel zu warm gelagert. Teilweise wurden die Lebensmittel auf dem schmutzigen Boden vorgefunden oder aber auch auf privaten Gegenständen, etwa einem Gebetsteppich.

Laut der Kontrolle waren auch die Küchengeräte ungenügend gereinigt. An vielen Stellen wurde geschnittenes und vertrocknetes Kebabfleisch gefunden. Zudem wies das Restaurant einen starken Fliegenbefall auf, wie «20 Minuten» berichtet.

Obwohl die Punkte bei der Kontrolle im Juli 2024 beanstandet wurden, wurden sie trotz Strafandrohung, nicht behoben oder nur ungenügend.

Verdorbene Lebensmittel vorgefunden

Auch bei der nächsten Kontrolle – nur ein paar Monate später — wurden zahlreiche Verstösse festgestellt. Wieder wurden Lebensmittel zu warm gelagert, einen Teil hatte bereits die Verbrauchsfrist überschritten und es wurden verdorbene Lebensmittel vorgefunden. Die Sanitäreinrichtungen des Restaurants waren teils stark verschimmelt.

Die verantwortliche Person des Restaurants habe die Vorschriften der Lebensmittelgesetzgebung nicht eingehalten, obwohl sie diese bei Sorgfalt hätte kennen müssen, heisst es im Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Kanton Bern.

Jetzt wurde der Besitzer per Strafbefehl zu einer Busse in Höhe von 990 Franken verurteilt, zusätzlich muss er 300 Franken an Gebühren zahlen. Insgesamt werden 1290 Franken fällig.


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